Berlin, 24. August 2021 – Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können ab heute ein digitales Genesenenzertifikat in vielen Apotheken bundesweit bekommen. Wer eine entsprechende Apotheke in der Nähe sucht, kann sie ganz leicht über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Genesene müssen den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) und den Nachweis eines positiven PCR-Tests (z.B. mittels ärztlicher oder behördlicher Bescheinigung), der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf, in die Apotheke mitbringen. Das digitale COVID-19-Genesenenzertifikat gemäß § 22 Abs. 6 IfSG ist nach den digitalen Impfzertifikaten für Geimpfte und Genesene ein weiteres digitales Produkt, das die deutschen Apotheken innerhalb kürzester Zeit für viele Menschen ausstellen können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bietet dazu allen Apotheken mittels eines Verbändeportals einen sicheren Zugang über die Telematik-Infrastruktur (TI) auf den Zertifikatsserver des ausstellenden Robert-Koch-Instituts.
„Die Apotheken haben schon mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und Genesene ausgestellt. Damit haben wir vielen Menschen einen unbeschwerten Sommerurlaub ermöglicht, die ihren gelben Impfpass nicht immer dabei haben wollen oder können“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion erst kürzlich durchgemacht haben und laut STIKO-Empfehlung erst nach sechs Monaten geimpft werden sollen, war ein Genesenenzertifikat bisher technisch noch nicht möglich. Die Apotheken freuen sich nun, auch diesen Menschen ein Angebot machen zu können. Ihnen kann das digitale Genesenenzertifikat auf Apps wie der Corona-Warn-App helfen, den Spätsommer und Herbst etwas mehr zu genießen.“ Dittrich weiter: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenfrei. Die Apotheke erhält vom Bundesamt für Soziale Sicherung – wie bei den anderen Zertifikaten - eine Vergütung von 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer.“
Mehr Details unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de
Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de
Christian Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 4000 4137, c.splett@abda.de
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.