Gesundheitsrisiken und Erkrankungen sind oftmals ernährungsabhängig und bilden ein ernst zunehmendes Problem unserer Gesellschaft. Die Ergebnisse des 2006 erschienenen Gesundheitsberichtes der Bundesregierung zeigen, dass sich ein großer Teil der deutschen Bevölkerung nach wie vor fehl- bzw. mangelernährt. Ernährungsberatung kann wesentlich dazu beitragen, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten zu unterstützen, zu einer Ernährungsumstellung motivieren und damit Krankheitsrisiken und -kosten senken. Hierzu ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller mit Gesundheit befassten Berufe erforderlich.
Ziel der Ernährungsberatung durch den Apotheker ist eine „gesündere Ernährung" der Bevölkerung durch die Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung sowie Übergewicht, die Prävention ernährungsabhängiger Gesundheitsstörungen und die positive Beeinflussung vorhandener Erkrankungen.
Apotheker mit der Zusatzbezeichnung „Ernährungsberatung“ bieten verschiedene Dienstleistungen zur speziellen Ernährungsberatung an, die sich an noch Gesunde ohne ärztliche Weisung, aber auch an Patienten mit ernährungsbedingten oder -mitbestimmten chronischen Erkrankungen richten. Diese Dienstleistungen umfassen die Vermittlung von Informationen, Ernährungsanalysen, individuelle Ernährungsberatungen sowie Gruppenberatungen und -betreuungen. Der Apotheker kann u.a. durch Information und Aufklärung Ernährungsbewusstsein wecken, bedarfsgerechtes und gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten fördern, durch eine Ernährungsanalyse konkrete Ernährungsprobleme von Patienten herausarbeiten, durch die Entwicklung von Strategien eine Ernährungsumstellung einleiten und Patienten zu Änderungen ihres Ernährungsverhaltens motivieren.
Wer diese Weiterbildung beginnen möchte, meldet sich bei der zuständigen Apothekerkammer an. Voraussetzung ist, dass der Apothekerberuf ausgeübt wird. Während der 12-monatigen Weiterbildungszeit werden 100 Seminarstunden absolviert.
Die Teilnehmer sollen während der Seminare Erfahrungen in der konkreten Umsetzung der Ernährungsberatung sammeln. Jeder Teilnehmer hat daher im Rahmen dieser Weiterbildung mindestens drei Ernährungsberatungen nach Vorgabe unterschiedlicher Patienten- und Diagnosedaten zu erarbeiten; dabei ist mindestens eine Beratung anhand eines konkreten Patienten mit mindestens einer ernährungsabhängigen Erkrankung durchzuführen. Die Ernährungsberatung beinhaltet ein Vorgespräch, eine Ernährungsanalyse des vom Patienten erstellten Ernährungsprotokolls sowie eine Ernährungsempfehlung, die mit dem Patienten besprochen werden muss. Zur abschließenden Prüfung müssen die Ernährungsanalyse, die Ernährungsempfehlung und ein kurzer Erfahrungsbericht über die Patientengespräche schriftlich vorliegen.
Die Apothekerkammern haben sich bundesweit auf einen einheitlichen Themenkatalog für die Seminarinhalte geeinigt. Die Seminarinhalte wurden mit der Durchführungsempfehlung für diesen Bereich von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 25.11.2008 verabschiedet. Die 100 Stunden umfassenden Seminare vermitteln neben Grundlagen der Ernährung vor allem Kenntnisse und Fertigkeiten zur Prävention von Fehl- und Mangelernährung, über die enterale und parentale Ernährung, zu den Besonderheiten der Ernährung bei ernährungsbedingten und -mitbestimmten Krankheitsbildern sowie zur Praxis der Ernährungsberatung