Die Fortbildung ist berufsrechtlich und ethisch verpflichtend und in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen vorgeschrieben. Als Berufsvertretung der Bremer Apothekerinnen und Apoitheker nehmen wir die Förderung der apothekerlichen Fortbildung als eine unserer Aufgaben mit höchster Priorität wahr.
Das Fortbildungsprogramm wird zusammen mit der Apothekerkammer Niedersachsen erstellt und wird den Mitgliedern zwei mal jährlich mit dem Rundschreiben zugestellt. Die Anmeldung erfolgt in der Regel in der Kammer Niedersachsen. Danneben bieten wir auch zahlreiche Fortbildungen außerhalb des Fortbildungsprogramms an, über die die Apothekerinnen und Apotheker meist per Fax informiert werden. Die Anmeldungen für diese Fortbildungen erfolgen direkt in der Geschäfststelle in Bremen.
Die Bundesapothekerkammer hat Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung erstellt, die die Beurteilung der Qualität der Fortbildungsmaßnahmen erleichtern. Die Leitsätze gelten für die Bereiche Fort- und Weiterbildung.
Sie dienen der Beurteilung von Veranstaltungen für Apotheker sowie die übrigen Apothekenberufe und berücksichtigen u. a. die Erklärung „Continuing Professional Development“ der Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) zu Berufsstandards.