Das Tätigkeitsfeld des Krankenhausapothekers hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Zu den klassischen Tätigkeiten der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Verteilung von Arzneimitteln kommen in verstärktem Maße neue Dienstleistungen hinzu.
So werden in der Krankenhausapotheke die Zubereitungen spezieller Arzneiformen (Zytostatika, Lösungen zur parenteralen Ernährung), das Therapeutische Drug Monitoring, die Beratung des Patienten und des Pflegepersonals sowie die Information der Ärzte und die umfassende Dokumentation von unerwünschten Arzneimittelwirkungen angeboten. All diese Dienstleistungen stehen heute im Krankenhaus zudem verstärkt unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit.
Das Ziel der klinischen Pharmazie ist es, den gezielten, wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln im Krankenhaus zu gewährleisten.
Die Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie ist in hervorragender Weise geeignet, die notwendige Erweiterung und Verteifung des universitären Basiswissens in Zusammenarbeit mit den Ärzten und dem Pflegepersonal vor Ort im Krankenhaus zu ermöglichen.
Die Weiterbildung findet in einer Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke statt, die als Weiterbildungsstätte zugelassen ist. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, gibt die Bundesapothekerkammer Empfehlungen heraus, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildung machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Die Durchführungsempfehlungen wurden in 2014 überarbeitet und von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 26.11.2014 verabschiedet. Weiterbildungsziele und Inhalte der Seminare wurden überarbeitet und an neue wissenschaftliche und rechtliche Entwicklungen sowie neue Aufgabenbereiche für Krankenhausapotheker, z.B. Erhebung des Antibiotikaverbrauchs und ABS-Strategien, angepasst. Neu ist auch, dass die Verzahnung von theoretischer Weiterbildung in den Seminaren und der praktischen Umsetzung dieses Wissens an der Weiterbildungsstätte zukünftig durch einen Katalog zu absolvierender praktischer Tätigkeiten verstärkt wird. Damit sollen die Kompetenzen des Fachapothekers für Klinische Pharmazie noch weiter ausgebaut werden. Der neue Seminarspiegel wird ab Januar 2016 umgesetzt.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Anforderungen des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den geforderten Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des so genannten Verteilungsmodus zusammen. Dies bedeutet, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durchführen. Regelmäßige Wiederholungen stellen sicher, dass alle Seminare innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Seit 2018 werden die Seminare 1 bis 6 aufgrund der hohen Zahl Weiterzubildender regionaler, d.h. von mindestens drei Apothekerkammern - verteilt über das gesamte Bundesgebiet - angeboten. Damit sollen die Anfahrtszeiten und -wege für die Teilnehmer reduziert werden. Ab dem nächsten Jahr gilt folgender Verteilungsmodus:
Seminar 1: LAK Baden-Württemberg, AK Nordrhein, AK Hamburg
Seminar 2: LAK Baden-Württemberg, AK Rheinland-Pfalz, AK Hessen, AK Niedersachsen
Seminar 3: Bayerische LAK, AK Nordrhein, AK Hamburg
Seminar 4: LAK Baden-Württemberg, AK Mecklenburg-Vorpommern, AK Westfalen-Lippe
Seminar 5: Bayerische LAK, AK Hessen, AK Bremen
Seminar 6: Bayerische LAK, Sächsische LAK, AK Westfalen-Lippe
Wahlseminar A: AK Hamburg, AK Hessen
Wahlseminar B: LAK Baden-Württemberg
Wahlseminar C: alle Apothekerkammern
Wahlseminar D: alle Apothekerkammern