Chemische, physikalische, biochemische und mikrobiologische Analysenmethoden begleiten den Weg eines Stoffs von der Synthese oder Isolierung bis hin zu dessen Abbau in biologischem Material. Die Weiterbildungsziele des Gebiets Pharmazeutische Analytik reichen von erweiterten Kenntnissen bezüglich der Probenentnahme und der Aufbereitung der Probe, über zusätzliche Fertigkeiten im Einsatz von geeigneten Analysenmethoden, bis hin zur Auswertung und statistischen Bewertung der Ergebnisse in jedem Stadium.
In der pharmazeutischen Entwicklung spielt dieses Gebiet eine ebenso große Rolle, wie bei der Qualitätssicherung und der Prüfung und Freigabe von Ausgangsstoffen und fertigen Arzneimittelspezialiäten. Die amtlichen Pharmakopöen und die Arzneimittelprüfrichtlinien stellen dabei eine Grundlage dar. In der Praxis, z. B. bei der Methodenentwicklung und -optimierung gehen die Anforderungen jedoch häufig weit darüber hinaus. Neben den analytischen Aufgabenfeldern der universitären Forschung ist das Tätigkeitsfeld überwiegend in der pharmazeutischen Industrie angesiedelt.
Die Weiterbildung findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, gibt die Bundesapothekerkammer Empfehlungen heraus, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildungszeit machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Erarbeitet wurde dieser Katalog von der Bundesapothekerkammer unter dem Namen "Seminarinhalte im Gebiet Pharmazeutische Analytik". Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man deshalb darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und diese für alle Weiterzubildenden im Bundesgebiet durchführen. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand für An- und Abreise für die Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher, dass die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Im Verteilungsmodus Pharmazeutische Analytik sind folgende Apothekerkammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:
Seminar 1: LAK Hessen
Seminar 2: LAK Hessen
Seminar 3: AK Westfalen-Lippe
Seminar 4: AK Westfalen-Lippe
Seminar 5: Bayerische LAK
Seminar 6: Bayerische LAK
Seminar 7: AK Niedersachsen, Bayerische LAK
Seminar 8: AK Niedersachsen