Unter dieser Gebietsbezeichung sind in der pharmazeutischen Industrie mehrere Tätigkeitsfelder angesiedelt, die sich alle mit dem Weg vom Arzneistoff bis zum fertigen Arzneimittel befassen. Im Bereich der galenischen Entwicklung werden z. B. Rezepturen für Projektsubstanzen formuliert und diese vom Labormaßstab bis zur Produktionsreife geführt. Analog wird versucht, bestehende Formulierungen zu optimieren. In der großtechnischen Produktion müssen die einzelnen Verfahrensschritte beaufsichtigt und validiert werden. Diese Tätigkeiten werden oft unter der Überschrift Qualitätssicherung in der Herstellung zusammengefasst. Auch die Aufgaben eines GMP-Verantwortlichen fallen normalerweise in das Gebiet Pharmazeutische Technologie.
Schon bei dieser kleinen Auflistung von Tätigkeiten wird deutlich, dass erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen in der Charakterisierung und Beurteilung von Arznei- und Hilfsstoffen, in Freisetzungs-, Stabilitäts- und Inkompatibiliätsfragen, in der Erstellung von Prüf- und Kontrollplänen und deren statistischer Auswertung, in Maschinenkunde sowie in der Qualitätssicherung für eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Die Weiterbildung vermittelt diese Inhalte praxisbezogen.
Die Weiterbildung findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, gibt die Bundesapothekerkammer Empfehlungen heraus, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildung machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Erarbeitet wurde dieser Katalog von der Bundesapothekerkammer unter dem Namen "Seminarinhalte im Gebiet Pharmazeutische Technologie". Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer der Bundesapotherkammer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den geforderten Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren, diese aber nicht nur für die Weiterzubildenden des eigenen Kammerbereichs, sondern für alle Weiterzubildenden durchführen. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand für An- und Abreise für die Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher, daß die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Im Verteilungsmodus Pharmazeutische Technologie sind folgende Apothekerkammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:
Seminar 1: LAK Hessen
Seminar 2: LAK Hessen
Seminar 3: AK Westfalen-Lippe
Seminar 4: AK Westfalen-Lippe
Seminar 5: Bayerische LAK
Seminar 6: Bayerische LAK
Seminar 7: LAK Baden-Württemberg
Seminar 8: LAK Baden-Württemberg, AK Berlin
Seminar 9: LAK Rheinland-Pfalz