Die Toxikologie untersucht und bewertet die schädigenden Wirkungen von Chemikalien auf bestimmte biologische Systeme. Die Ökologie schließt Kenntnisse über ökologische Gleichgewichte und deren Störung durch umweltschädigende Substanzen ein.
Die Weiterbildung vermittelt vielseitige praktisch-experimentelle Fertigkeiten sowie vertiefte Kenntnisse in den stoffbezogenen Rechtsgebieten. Im Mittelpunkt stehen die Durchführung, Interpretation und Bewertung arzneistoff-toxikologischer, forensisch-toxikologischer, umwelt-toxikologischer und gerichtschemischer Untersuchungen, sowie die damit im Zusammenhang stehenden analytischen und klinisch-chemischen Methoden.
Mögliche Tätigkeitsfelder ergeben sich beispielsweise in wissenschaftlichen Instituten, in entsprechenden Abteilungen der pharmazeutischen Industrie, in der Gerichtsmedizin, in Umweltlaboratorien und bei Untersuchungsämtern.
Die Weiterbildung findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, gibt die Bundesapothekerkammer Empfehlungen heraus, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildung machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Erarbeitet wurde dieser Katalog von der Bundesapothekerkammer unter dem Namen "Seminarinhalte im Gebiet Toxikologie und Ökologie". Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und diese für alle Weiterzubildenden des Bundesgebiets durchführen. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand für An- und Abreise für die Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher, dass die Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Im Verteilungsmodus Toxikologie und Ökologie sind folgende Apothekerkammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:
Seminar 1: AK Berlin
Seminar 2: AK Niedersachsen
Seminar 3: Bayerische LAK
Seminar 4: AK Niedersachsen
Seminar 5: Bayerische LAK
Seminar 6: Bayerische LAK
Seminar 7: Bayerische LAK
Seminar 8: LAK Rheinland-Pfalz