Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Vertriebsweg für Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie – auch „Faktorpräparate“ genannt – geändert.
Ab dem 1. September 2020 muss die Versorgung der Hämophiliepatienten mit Faktorpräparaten aufgrund einer Änderung von § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit a) Arzneimittelgesetz (AMG) grundsätzlich über die Apotheke erfolgen. Alle Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie unterliegen damit dem einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke. Damit wird den neuen Entwicklungen in der spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie Rechnung getragen.
MSeit dem 1. November 2020 werden die Meldepflichten der Apotheken bei der Abgabe von Blutprodukten gegenüber dem verschreibenden Arzt wieder auf den Fall der Abgabe von Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie beschränkt.
Die ABDA hat die wichtigsten Aspekte sowie eine Arbeitshilfe für Apotheken zusammengestellt!