Die Apothekerkammer Bremen führt die Kenntnisprüfung nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung (BApo) durch! Nach Absolvieren der Ausbildung im Drittland muss als fachliche Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ein gleichwertiger Ausbildungsstand gegeben sein. Wesentliche Unterschiede können durch einen Anpassungslehrgang bzw. durch das Ablegen einer Eignungsprüfung (§ 4 Abs. 2 BApoO) ausgeglichen werden.
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie auf eines der Fächer, in
denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung festgestellt hat und das von der nach
§ 12 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung zuständigen Behörde des Landes festgelegt wird. In der Prüfung hat der Antragsteller zu zeigen, dass er
über Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der apothekerlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündliche Prüfung, die an einem Tag stattfindet. Die Prüfung wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt. Soweit es die zu prüfenden Fächer zulassen, können bis zu vier Antragsteller gleichzeitig geprüft werden. Die Dauer der Prüfung ist abhängig vom Umfang der festgestellten wesentlichen Unterschiede. Sie dauert für jeden Antragsteller mindestens 30, höchstens 60 Minuten.
Die Kenntnisprüfung kann 2-mal wiederholt werden.
Die Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung bezieht sich auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche
Unterschiede nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung festgestellt hat. In der Eignungsprüfung hat der Antragsteller nachzuweisen,
dass er in diesen Fächern über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der apothekerlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind.
Die Eignungsprüfung ist eine mündliche Prüfung, die an einem Tag stattfindet. Die Prüfung wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt. Soweit es die zu prüfenden Fächer zulassen, können bis zu vier Antragsteller gleichzeitig geprüft werden. Die Dauer der Prüfung ist abhängig vom Umfang der festgestellten Unterschiede. Sie dauert für jeden Antragsteller mindestens 30, höchstens 60 Minuten.
Die Eignungsprüfung kann 2-mal wiederholt werden.
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.