Berlin, 25. September 2025 – Die Bundesapothekerkammer hat ihre Fachsprachenprüfung aktualisiert. Solche Fachsprachenprüfungen dienen dazu, die Deutschkenntnisse von Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischer Ausbildung sicherzustellen. Die Prüfung besteht nach der Aktualisierung unter anderem aus einer Gesprächssituation mit einem Patienten oder einer Patientin, dann muss eine Notiz zu einem Patientenfall geschrieben werden. Zum Abschluss wird ein Fachgespräch mit einer anderen Apothekerin oder einem anderen Apotheker geführt. Im Rahmen der Aktualisierung wurden der Ablauf und die Bewertung der Fachsprachenprüfung angepasst.
„Ausländische Fachkräfte sind in den Apotheken sehr willkommen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wenn sie mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen der Fachkreise problemlos auf Deutsch kommunizieren können, sind sie vollwertige Mitglieder der Apothekenteams.“
Ihre Sprachfähigkeiten müssen sie durch eine Prüfung bei einer Apothekerkammer nachweisen. Diese Fachsprachenprüfungen werden von den Apothekerkammern der Länder angeboten. Zwischen 2016 und 2024 fanden bundesweit etwa 8.500 Prüfungen statt.
Hoffmann: „Unsere Prüfungen müssen unabhängig, reproduzierbar und gültig sein. Deshalb haben wir unsere Prüfungsanforderungen zusammen mit einer Expertin evaluiert. Ich bedanke mich bei Dr. Almut Schön, Geschäftsführerin der Zentraleinrichtung Moderne Sprachen der TU Berlin.“
Die Fachsprachenprüfung ist anspruchsvoll: Die durchschnittliche Bestehens-Quote beim ersten Versuch lag 2024 bei etwa 71 Prozent. Bei Nichtbestehen sind Wiederholungsprüfungen möglich. Die Prüflinge kamen aus insgesamt 67 Ländern, die meisten aus Syrien. Neben der Fachsprachenprüfung müssen Apothekerinnen und Apotheker mit Ausbildung in Staaten außerhalb der europäischen Union in der Regel eine Kenntnisprüfung absolvieren.
Mehr Informationen auf www.abda.de
Ansprechpartner:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de
Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.
Berlin, 21. September 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen.
München, 17. September 2026 – ABDA-Präsident Thomas Preis hat den Deutschen Apothekertag (DAT) 2026 in seiner Schlussrede als einen „Apothekertag des Aufbruchs“ bezeichnet und sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit bedankt.