Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Statt bewährte, zweckgebundene Leistungen abzuschaffen oder in ein pauschales Entlastungsbudget zu überführen, müsse die Bundesregierung den Zugang zu Hygiene- und Infektionsschutzmitteln dauerhaft absichern, forderten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) in einer gemeinsamen Erklärung.
Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, der überwiegende Teil wird zu Hause versorgt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie u. a. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel ermöglichen dabei grundlegende Hygienestandards und helfen, Infektionen wirksam zu vermeiden. Die häusliche Pflege ist damit eine tragende Säule des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems.
Nach dem Referentenentwurf soll der bisherige eigenständige Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel entfallen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würde der bisherige Zugang wegfallen; für Pflegegrade 2 bis 5 sollen die Mittel in allgemeine Budgets integriert werden. Aus Sicht der Verbände droht damit, dass notwendige Hygieneprodukte mit anderen Unterstützungs- und Haushaltsleistungen um begrenzte Mittel konkurrieren.
Eine Schwächung der Infektionsprävention erhöht das Risiko vermeidbarer Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen, Pneumonien und schwerer Krankheitsverläufe. Die Folgen sind zusätzliche Arztbesuche, Krankenhausaufnahmen, höhere Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine wachsende Belastung für pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte. Zudem kann ein steigender Antibiotikaeinsatz auf Grund eines erhöhten Infektionsrisikos die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen fördern.
Gerade weil medizinische Versorgung zunehmend in den ambulanten und häuslichen Bereich verlagert wird, gewinnt ein verlässlicher Infektionsschutz zu Hause weiter an Bedeutung. Prävention vermeidet nicht nur Leid und gesundheitliche Risiken, sondern verhindert auch erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem.
Die Verbände fordern daher:
● den bestehenden Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beizubehalten,
● Pflegehilfsmittel zur Infektionsprävention weiterhin klar zweckgebunden abzusichern,
● Patientensicherheit und Versorgungssicherheit zum Maßstab der Pflegereform zu machen,
● Basishygiene und Infektionsschutz als Bestandteil der kritischen Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegesystem anzuerkennen.
Basishygiene ist kein frei verfügbarer Konsumposten, sondern eine zentrale Voraussetzung für sichere häusliche Pflege. Jeder verhinderte Infektionsfall bedeutet weniger Belastung für Betroffene und Angehörige, weniger Ausfälle in der Pflege und geringere Kosten für die Gesundheits- und Pflegeversorgung.
Der Appell von BPI, BVMed, DAV, IHO und VVHC: „Entbürokratisierung und effizientere Strukturen in der Pflege sind notwendig. Sie dürfen jedoch nicht zulasten grundlegender Schutzmaßnahmen erfolgen. Der bestehende Sachleistungsanspruch gewährleistet einen einfachen, niedrigschwelligen und zielgerichteten Zugang zu den erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Eine Veränderung in der geplanten Form, birgt das Risiko, dass vermeintliche Einsparungen in das Gegenteil umschlagen.“
Berlin, 30. September 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln (Zytostatika) und Hilfsmitteln vehement ab. Entsprechende Regelungen, die bereits in den Jahren 2016 und 2017 galten, sollen nach bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz für zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen. Der DAV warnt jedoch vor erheblichen Risiken für die Versorgung.
Berlin / Deutschland, 30. September 2026 – ABDA – Der Bundesverband der Deutschen Apothekenverbände hat sein Statistisches Jahrbuch "Deutsche Apotheken: Zahlen, Daten, Fakten 2026" veröffentlicht. Die 132-seitige Veröffentlichung bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Fakten und Statistiken des Apothekenmarktes sowie über die neuesten Trends im Pharma- und Gesundheitssektor in Deutschland und darüber hinaus.
Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.