Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Statt bewährte, zweckgebundene Leistungen abzuschaffen oder in ein pauschales Entlastungsbudget zu überführen, müsse die Bundesregierung den Zugang zu Hygiene- und Infektionsschutzmitteln dauerhaft absichern, forderten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) in einer gemeinsamen Erklärung.
Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, der überwiegende Teil wird zu Hause versorgt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie u. a. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel ermöglichen dabei grundlegende Hygienestandards und helfen, Infektionen wirksam zu vermeiden. Die häusliche Pflege ist damit eine tragende Säule des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems.
Nach dem Referentenentwurf soll der bisherige eigenständige Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel entfallen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würde der bisherige Zugang wegfallen; für Pflegegrade 2 bis 5 sollen die Mittel in allgemeine Budgets integriert werden. Aus Sicht der Verbände droht damit, dass notwendige Hygieneprodukte mit anderen Unterstützungs- und Haushaltsleistungen um begrenzte Mittel konkurrieren.
Eine Schwächung der Infektionsprävention erhöht das Risiko vermeidbarer Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen, Pneumonien und schwerer Krankheitsverläufe. Die Folgen sind zusätzliche Arztbesuche, Krankenhausaufnahmen, höhere Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine wachsende Belastung für pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte. Zudem kann ein steigender Antibiotikaeinsatz auf Grund eines erhöhten Infektionsrisikos die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen fördern.
Gerade weil medizinische Versorgung zunehmend in den ambulanten und häuslichen Bereich verlagert wird, gewinnt ein verlässlicher Infektionsschutz zu Hause weiter an Bedeutung. Prävention vermeidet nicht nur Leid und gesundheitliche Risiken, sondern verhindert auch erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem.
Die Verbände fordern daher:
● den bestehenden Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beizubehalten,
● Pflegehilfsmittel zur Infektionsprävention weiterhin klar zweckgebunden abzusichern,
● Patientensicherheit und Versorgungssicherheit zum Maßstab der Pflegereform zu machen,
● Basishygiene und Infektionsschutz als Bestandteil der kritischen Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegesystem anzuerkennen.
Basishygiene ist kein frei verfügbarer Konsumposten, sondern eine zentrale Voraussetzung für sichere häusliche Pflege. Jeder verhinderte Infektionsfall bedeutet weniger Belastung für Betroffene und Angehörige, weniger Ausfälle in der Pflege und geringere Kosten für die Gesundheits- und Pflegeversorgung.
Der Appell von BPI, BVMed, DAV, IHO und VVHC: „Entbürokratisierung und effizientere Strukturen in der Pflege sind notwendig. Sie dürfen jedoch nicht zulasten grundlegender Schutzmaßnahmen erfolgen. Der bestehende Sachleistungsanspruch gewährleistet einen einfachen, niedrigschwelligen und zielgerichteten Zugang zu den erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Eine Veränderung in der geplanten Form, birgt das Risiko, dass vermeintliche Einsparungen in das Gegenteil umschlagen.“
Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.
Berlin, 21. September 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen.
München, 17. September 2026 – ABDA-Präsident Thomas Preis hat den Deutschen Apothekertag (DAT) 2026 in seiner Schlussrede als einen „Apothekertag des Aufbruchs“ bezeichnet und sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit bedankt.