Seit etwa 40 Jahren wird in Apotheken eine Mischung bzw. Verreibung von 99,5 Teilen Mannitol mit 0,5 Teilen Hochdispersem Siliciumdioxid als Füllmittel für Kapseln, Kapseln für die pädiatrische Anwendung und Pulver verwendet. Hochdisperses Siliciumdioxid fungiert als Antibackmittel, Fließregulierungsmittel und Mahlhilfe.
Seit der DAC/NRF-Lieferung 2016/1 ist die Schüttdichte des dort standardisierten Füllmittels neu definiert worden. Hierbei führen Bereiche der nach DAC-Probe 21 ermittelten Schüttdichte zu Nominal- bzw. Nennwerten der Schüttdichte D beim Füllmittel.
Mannitol-haltige Füllmittel werden für die Zubereitung von Kapseln (Hartkapseln) verwendet. Die Standardisierung des Füllstoffes hinsichtlich Korngröße und Schüttdichte ist Voraussetzung für standardisierte Kapselvorschriften und besonders für das massenbasierte Herstellungsverfahren, vgl. die Allgemeinen Hinweise I.9. und die NRF-Stammzubereitung S.38. Siehe auch Rezepturhinweise Kapseln.
Das Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel nach NRF S.38. enthält einen vorvermahlenen Mannitol-Typ ("Mannitol 35") mit polydisperser Kristallgrößenverteilung und hohem Feinanteil im mikrofein gepulverten Bereich. In der NRF-Vorschrift sind Bereiche der nach DAC-Probe 21 ermittelten Schüttdichte so zusammengefasst, dass sich für Werte
Der Messwert der Schüttdichte wird an jeweils frisch in einer angemessen großen glatten Fantaschale verrührtem Füllmittel unter Beachtung der DAC-Probe 21 erhalten. Andere Prüfbedingungen führen zu anderen Werten. 10-g-Ansätze zeigen bereits nach einminütigem Verrühren den stabilen kleinsten Wert, dagegen werden bei 1000-g-Ansätzen auch nach längerem Mischen etwa um 0,05 g/ml höhere Werte gefunden. In diesem Falle ist es sachgerecht, die Inprozessprüfung der Schüttdichte D an einer vorübergehend entnommenen 10-g-Probe auszuführen, nachdem diese kurz in einer glatten Schale verrührt wurde. Letztlich geht es nicht um den an einer Probe aus dem Ansatz gemessenen Wert, sondern um den, der später bei der Kapselherstellung nach weiterem Rühren bis zur Abfüllung der fertigen Wirkstoff-Füllmittel-Mischung erhalten wird. Dieser wird zufriedenstellend über die Schüttdichtebestimmung an der entnommenen und kurz in einer glatten Schale verrührten 10-g-Probe abgebildet.
Nach Lagerung in Behältnissen verdichtet sich das Füllmittel und zeigt ohne Vorbehandlung höhere Werte, nach Verrühren in der Schale wird jedoch wieder die ursprüngliche Schüttdichte erreicht.
Das Füllmittel auf Basis von Mannitol 35 wird durch bloßes Verrühren und Abschaben mit Pistill und Kartenblatt in einer glatten Fantaschale gemischt. Als maximaler Füllungsgrad werden etwa 10 % des Füllvolumens der Schale empfohlen, siehe S.38. Andernfalls kann die Schüttdichte im Extremfall so hoch sein, dass beim massenbasierten Herstellungsverfahren die Pulvermenge nicht zur Füllung aller Kapseln ausreicht. Zur massenbasierten Herstellung von Kapseln siehe den Rezepturhinweis Kapseln.
Mit der aktuell erhältlichen Charge (Caelo-Ch.-B.: 162121) des Mannitol 35 (6) als Füllstoff resultiert für das daraus in der Apotheke gemischte Füllmittel die Nennschüttdichte D = 0,50 g/ml. Voraussetzung ist die Prüfung streng nach der DAC-Probe 21 unter Beachtung der Ansatzmenge, aus der die Probe entnommen wird, dem Füllungsgrad der Schale und der damit verbundenen Probenaufbereitung. Referenzbedingungen sind 10,5 g Ansatzmenge in einer üblichen Fantaschale aus Edelstahl ab 12 cm Durchmesser entsprechend etwa 400 ml Nenninhalt. Bei zu großer Ansatzmenge oder bei zu hohem Füllungsgrad der Mischschale werden abweichende, höhere Werte der Schüttdichte erhalten.
Die Nominalschüttdichte 0,50 g/ml wird zurzeit herstellerseitig weder durch die Kennzeichnung am Produkt noch durch das Prüfzertifikat angegeben. Der im Prüfzertifikat angegebene Wert einer Schüttdichte bezieht sich nicht auf die DAC-Probe 21 und darf nicht beachtet werden (6). Für das aus Mannitol 35 dieser Charge hergestellte Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel gelten bei massenbasierter Kapselherstellung für alle Kapselgrößen nur die auf diese Nominalschüttdichte bezogenen Nominalwerte der Füllmassen, die jeweils niedriger sind als für die Nominalschüttdichte D = 0,55 g/ml (s. den Rezepturhinweis Kapseln im Abschnitt "Nennfüllmassen der Kapseln differenziert nach Kapselgröße und Nennschüttdichte").
Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel in derselben chemischen Zusammensetzung wie NRF-Vorschrift S.38., jedoch mit einem anderen Mannitol-Typ und abweichender Schüttdichte D kann das nach NRF standardisierte Füllmittel nicht ohne Weiteres ersetzen. Ein durch bloßes Mischen auf Basis des Mannitol 60 erhaltenes Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel hat eine deutlich höhere Schüttdichte. Eine Schüttdichte im Bereich des Mannitol 35 könnte allenfalls durch aufwendige Verreibung erreicht werden, s. den Abschnitt "Herstellungstechnik und Abfüllung in der Vorschrift S.38.