Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.
Anerkennungszuschuss und Qualifizierungsförderung werden unter neuen Bedingungen fortgesetzt.
Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden seit dem 1. Januar 2025 unter neuen Bedingungen fortgesetzt. In Ergänzung zu anderen Förderangeboten ist damit weiterhin eine Unterstützung von Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen möglich.
Die Einkommensgrenzen wurden auf 32.000 Euro für Alleinstehende bzw. 50.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen angehoben.
Eine Förderung in folgender Höhe ist möglich:
Die beiden bisher getrennten Förderungen werden in ein gemeinsames Antragsverfahren integriert.
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können letztmalig am 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis spätestens 30. September 2028 gestellt werden. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurden, gelten die ursprünglichen Fristen und auch die ursprünglichen Förderbedingungen bei Antragstellung; eine letztmalige Kosteneinreichung ist am 30. September 2025 möglich.
Funktion des Anerkennungszuschuss
Der Anerkennungszuschuss unterstützt Personen, die in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, bei der Anerkennung ihrer beruflichen Abschlüsse. Das Anstreben einer vollen Anerkennung und bildungsadäquaten Beschäftigung bedeutet nicht nur eine individuelle Verbesserungsperspektive für die berufliche Situation der Anerkennungsinteressierten selbst, sondern begegnet auch auf wirtschaftlicher Ebene dem Fehlen von Fachkräften durch die Aktivierung bereits vorhandener Fachkräfteressourcen im Land selbst.
Kontakt und weitere Informationen
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Mühlenstr. 34
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 / 43 31 12 - 22
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes. Er richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können. Hierbei können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung erstattet werden. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen bis zu 1.200 Euro gefördert werden.
Auch Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen können gefördert werden, die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen. Zuvor müssen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation festgestellt worden sein, die mit Hilfe der Qualifizierung ausgeglichen werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten über eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder eine vergleichbare externe Bestätigung der Qualitätssicherung verfügen. Die maximale Fördersumme hierfür beträgt 3.000 Euro pro Person.
Der Anerkennungszuschuss wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
WICHTIG
Anerkennungsinteressierte sollten die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden
Anerkennungsinteressierte können den Anerkennungszuschuss beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: