Berlin, 29. Januar 2026 – Deutschlands Apotheken starten eine mehrmonatige Protestwelle gegen den jahrelangen Stillstand bei ihren Honoraren. Dazu gehört einerseits eine groß angelegte politische Kampagne, die in den Apotheken, auf öffentlichen Werbeflächen sowie in den Social-Media-Netzwerken ausgerollt wird. Weiter kommen Aktionen der Apothekenteams hinzu, bei denen auch die Patientinnen und Patienten auf die wirtschaftlich bedrohliche Lage der Apotheken angesprochen werden. Zusätzlich beruft die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am 25. Februar eine außerordentliche Mitgliederversammlung in Berlin ein, um mögliche, bundesweite Protestmaßnahmen und -aktionen zu beraten und zu beschließen. Das gab ABDA-Präsident Thomas Preis am heutigen Donnerstag auf einer Online-Pressekonferenz bekannt. Der Bundesrat kommt am morgigen 30. Januar 2026 im Plenum zusammen, um zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) Stellung zu nehmen.
„Wir wollen die Gesellschaft über die bedrohliche Situation für die Apotheken und somit auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten informieren. Unsere Kampagne mit dem Namen ‚Uns gibt’s nicht zum Nulltarif‘ kann und wird dieses Ziel mit vielen Fakten, aber auch mit Emotionen erreichen“, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis. „Weil sich weiterhin mehr als ein Drittel aller Apotheken in einer prekären wirtschaftlichen Situation befindet, brauchen die Apotheken dringend die Honorarerhöhung, die die aktuelle Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag zugesagt hatte. Seit 2013 schaut die Politik tatenlos zu, wie unsere Personal- und Sachkosten jedes Jahr ansteigen. Dass das nicht mehr lange gut geht, zeigen die drastisch sinkenden Apothekenzahlen. Jedes Jahr Abwarten bedeutet längere Wege für Patientinnen und Patienten bis zur nächsten Apotheke.“ Preis weiter: „Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist von der versprochenen wirtschaftlichen Stärkung nichts zu lesen. Das muss sich ändern! Wir fordern Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf, die Apotheken finanziell zu unterstützen und eine zukunftsgerichtete Versorgung zu ermöglichen.“
Zum Jahresende 2025 gab es bundesweit nur noch 16.601 Apotheken. Seit 2004 gab es lediglich einmal (2013) eine minimale Anpassung um 3,1 Prozent des Festhonorars auf 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel. Seitdem musste jede fünfte Apotheke schließen (minus 19,7 Prozent). Zeitgleich sind die Gesamtkosten in den Apotheken um 65 Prozent gestiegen, die Personalkosten sogar um fast 80 Prozent. Die verbleibenden Apotheken sichern noch die Grundversorgung von Patientinnen und Patienten. Doch viele wichtige und neue Versorgungsleistungen, die von Patientinnen und Patienten ausdrücklich gewünscht werden, können sie nur ausreichend erreichen, wenn das Apothekennetz nicht weiter ausdünnt.
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Berlin, 11. Februar 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) über die Preisbildung bei Rezepturen. Bei der Abrechnung dieser individuell in der Apotheke angefertigten Arzneimittel dürfen Apotheken demnach nicht nur komplette Packungen von einzeln entnommenen Fertigarzneimitteln, sondern auch komplette Packungen von benötigten Arznei- und Hilfsstoffen ansetzen.
Berlin, 5. Februar 2026 – Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2025 erwartungsgemäß um 4,9 Prozent auf 56,4 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) angestiegen. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren.
Schladming, 22. Januar 2026 – Bis zu 20 Prozent der Bundesbürger leiden an einem Reizdarmsyndrom, Frauen häufiger als Männer. Ein Reizdarm äußert sich individuell unterschiedlich, unter anderem durch Verstopfung, Durchfälle, Blähungen oder Bauchschmerzen.