Berlin, 13. Oktober 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der Verband weiterhin die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bergen. Morgen werden entsprechende Änderungsanträge zum Notfallreformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten, bevor für Donnerstag die 2./3. Lesung im Plenum anberaumt ist. Um zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erzielen, hatten die Regierungsfraktionen zuletzt Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Krebsarzneimittel und für Hilfsmittel vorgesehen.
„Das Notfallreformgesetz enthält Licht und Schatten“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Es ist vernünftig, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten auch weiterhin nicht durch Ausschreibungen gestört wird und somit gesichert bleibt. Kurze Wege und eingespielte Prozesse zwischen behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und zu versorgenden Patientinnen und Patienten sind wesentliche Faktoren für eine sichere und hochwertige Versorgung vor Ort. Die Regierungsfraktionen haben das zum Glück rechtzeitig erkannt, zumal ein aktueller Schiedsspruch zur Preisbildung solcher Spezialrezepturen seit Anfang Oktober bereits einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr für die Krankenkassen einspart.“
Der DAV kritisiert weiterhin die geplante Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen. „Nicht nur bei Spezialrezepturen gegen Krebs, sondern auch bei der Versorgung mit Hilfsmitteln brauchen die Patientinnen und Patienten eine individuelle Beratung und Versorgung“, sagt Hubmann: „Wenn nur noch der Preis bei der Beauftragung eines Leistungserbringers zählt, wird die Versorgungsqualität leiden. Wenn sich Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen aus einzelnen Bereichen der Hilfsmittelversorgung zurückziehen, können längere Wege, geringere Wahlmöglichkeiten und Versorgungslücken die Folge sein. Aus einer kurzfristigen Einsparung kann ein dauerhafter Strukturverlust werden.“
Mehr Informationen unter www.abda.de
Berlin, 13. Oktober 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der Verband weiterhin die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bergen.
Berlin, 13. Oktober 2026 – Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 impfen.
Berlin, 30. September 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln (Zytostatika) und Hilfsmitteln vehement ab. Entsprechende Regelungen, die bereits in den Jahren 2016 und 2017 galten, sollen nach bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz für zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen. Der DAV warnt jedoch vor erheblichen Risiken für die Versorgung.