Berlin, 13. Oktober 2026 – Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 impfen. „Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland. Apotheken können dazu beitragen, dass Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung. Sobald Apothekerinnen, Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zu Lasten der Krankenkassen möglich sein werden. Das sind gute Nachrichten für alle Impfwilligen.“
Mit dem ApoVWG hat der Gesetzgeber die Bundesapothekerkammer beauftragt, die für die neuen Impfungen erforderlichen Schulungen in einem Curriculum festzulegen. Dieses Curriculum wurde in der heutigen Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Hoffmann: „Wir haben den Fortbildungsbedarf der Apothekerinnen, Apotheker und des Weiteren pharmazeutischen Personals in einem Curriculum definiert. Hierfür haben wir uns unter anderem mit der Bundesärztekammer ausgetauscht und damit die Voraussetzungen für die Fortbildungen der Apothekenteams geschaffen.“ Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe und COVID-19 impfen dürfen, benötigen für Impfungen mit weiteren Nicht-Lebendimpfstoffen eine Ergänzungsschulung.
Bereits am 29. September verabschiedete die Mitgliederversammlung die aktualisierte Leitlinie zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Schutzimpfungen. Die Leitlinie wurde auf alle Nicht-Lebendimpfstoffe erweitert. Bislang umfasste sie die Impfungen gegen Influenza und COVID-19. Eine zweite Erweiterung betraf die Impfung durch weitere pharmazeutische Berufsgruppen unter apothekerlicher Aufsicht nach einer speziellen Schulung.
Weitere Informationen zu den Apotheken-Impfungen (inkl. Apothekensuche) finden Sie unter www.die-apotheken.de.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin, 13. Oktober 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der Verband weiterhin die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bergen.
Berlin, 13. Oktober 2026 – Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 impfen.
Berlin, 30. September 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln (Zytostatika) und Hilfsmitteln vehement ab. Entsprechende Regelungen, die bereits in den Jahren 2016 und 2017 galten, sollen nach bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz für zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen. Der DAV warnt jedoch vor erheblichen Risiken für die Versorgung.