Bremen, 19. Mai 2025: Die Apothekerkammer Bremen hat seit Montagabend einen neuen Präsidenten: Die Kammerversammlung wählte den 47-jährigen Sebastian Köhler mit deutlicher Mehrheit in das höchste Amt der Bremer Standesvertretung. Köhler erhielt 79 von 88 abgegebenen Stimmen. Sein Mitbewerber, der Bremerhavener Apotheker Mobin Tawakkul, der zudem eine Filiale in Niedersachsen betreibt, kam auf neun Stimmen.
Köhler folgt auf Klaus Scholz, der das Amt über mehrere Jahre innehatte. In seiner Abschiedsrede blickte Scholz auf seine Amtszeit zurück und erklärte, „die Aufgabe als Präsident habe ihm fast immer große Freude bereitet“. Besonders die Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie hätten ihn jedoch an seine Grenzen gebracht. Nun freue er sich darauf, mehr Freizeit mit seiner Familie verbringen zu können.
Der neue Präsident kündigte an, sich insbesondere für den Erhalt inhabergeführter, öffentlicher Apotheken einzusetzen. „Inhabergeführte, öffentliche Apotheken müssen unbedingt erhalten bleiben“, betonte Köhler. Angesichts wachsender Konkurrenz durch Drogerien und Großhändler sieht er politischen Handlungsbedarf, insbesondere durch weiteren Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen und Ausweitung pharmazeutischer Kompetenzen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine angemessene Vergütung der zusätzlichen Aufgaben.
Besorgt äußerte sich Köhler zudem über den rückläufigen Nachwuchs. Immer weniger Apotheker:innen entschieden sich für die Arbeit in der öffentlichen Apotheke – eine Entwicklung, die nach seiner Auffassung dringend gestoppt werden müsse.
Zum neuen Vizepräsidenten wählte die Kammerversammlung mit 85 Stimmen den 59-jährigen Dr. Stefan Schwenzer. Er betreibt seit zehn Jahren eine Apotheke in der Bremer Vahr und war zuvor unter anderem in der Entwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung tätig. Er plädiert dafür, dass Apotheken zukünftig zusätzliche Aufgaben im Bereich der Prävention übernehmen. Zugleich fordert er mehr politische Anerkennung für die Arbeit in den Vor-Ort-Apotheken. Häufig würden insbesondere die persönliche Beratung und der direkte Kontakt zu Patientinnen und Patienten unterschätzt.
Neu in den Vorstand wurden zudem Alae Alnaser und Torben Scholz gewählt, Christina Jäger und Axel Stellings wurden im Amt bestätigt. Christina Haar hat nicht erneut für den Vorstand kandidiert.
Ein weiteres Thema der Kammerversammlung war die elektronische Patientenakte. In einem Gastvortrag wurden die geplanten Möglichkeiten vorgestellt, künftig auch Medikamentenpläne für Apothekerinnen und Apotheker digital zugänglich zu machen. Die Teilnehmenden bewerteten diese Entwicklung grundsätzlich positiv. Gleichzeitig verwiesen sie auf den zusätzlichen Arbeitsaufwand, dessen Vergütung bislang ungeklärt sei.
Berlin, 10. Juli 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Berlin, 7. Juli 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Berlin, 18. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).