Berlin, 22. Mai 2026 – Apotheken werden in Zukunft ein breites Spektrum an Impfungen, diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten können. Diese und weitere Reformmaßnahmen stehen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das heute in 2./3. Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht. „Die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Das ist richtig und wichtig für die Menschen in Deutschland“, sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Blutentnahmen, Impfungen und weitere pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken helfen den Patientinnen und Patienten unmittelbar und tragen zur Entlastung des Gesundheitssystems bei.“
ABDA-Präsident Thomas Preis warnt trotz der geplanten Erweiterung des Aufgabenfelds der Apotheken vor einem anhaltenden Apothekensterben: „Mit 16.541 Apotheken haben wir einen neuen Tiefstand erreicht. Im Europavergleich liegen wir bei der Apothekendichte inzwischen weit hinten. Seit 2013 musste jede fünfte Apotheke schließen. Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament. Aber noch immer ist keine entsprechende Verordnung verabschiedet worden. Durch ein diskutiertes Zwei-Stufen-Modell bei der Erhöhung des Apothekenhonorars tritt sogar eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstärkung ein. Immer mehr Menschen würden ihre wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung verlieren, wenn die Politik jetzt nicht handelt. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darf nicht länger zuschauen und zögern, sondern muss die Apotheken jetzt sofort stabilisieren.“
Zum Hintergrund: Das Apothekenhonorar wurde seit 2013 nicht mehr vom Gesetzgeber an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst – und verharrt bei 8,35 Euro pro ärztlich verordnetem Arzneimittel. Zugleich sieht der Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem, zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament zu erhöhen. Die Erhöhung des Apothekenabschlags entspricht einer Kürzung des Apothekenhonorars bei allen GKV-Versicherten.
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Berlin, 9. Juni 2026 – Mehr als 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger müssen mehr als 6 Kilometer bis zur nächsten Apotheke zurücklegen. Damit leben 4,9 Prozent der 82,6 Millionen Menschen in Deutschland in einer mit Arzneimitteln schwach versorgten Region. Die absolute Zahl der vom Apothekenmangel betroffenen Menschen ist in Bayern besonders hoch (knapp 900.000 Menschen), während in Mecklenburg-Vorpommern ein besonders großer Anteil der Bevölkerung (21,7 Prozent) weite Wege bis zur nächsten Apotheke auf sich nehmen muss
Meran, 4. Juni 2026 – Viele Menschen greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, obwohl sie diese oft gar nicht brauchen. „Im Dschungel der Nahrungsergänzungsmittel den Überblick zu behalten ist schwierig – viele Menschen verlassen sich auf unhaltbare Werbeversprechen und glauben fälschlicherweise, unterversorgt zu sein“, sagte Professor Dr. Mona Tawab beim Fortbildungskongress pharmacon Meran.
Berlin, 3. Juni 2026 – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland könnte schneller und effizienter werden, wenn Apothekerinnen und Apotheker mehr Kompetenzen in der Primärversorgung übernehmen würden. Die Apothekerinnen und Apotheker sind bereit, hier mehr Verantwortung zu übernehmen und wollen das Thema Primärversorgung gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen aktiv mitgestalten.