Berlin, 22. Mai 2026 – Apotheken werden in Zukunft ein breites Spektrum an Impfungen, diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten können. Diese und weitere Reformmaßnahmen stehen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das heute in 2./3. Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht. „Die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Das ist richtig und wichtig für die Menschen in Deutschland“, sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Blutentnahmen, Impfungen und weitere pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken helfen den Patientinnen und Patienten unmittelbar und tragen zur Entlastung des Gesundheitssystems bei.“
ABDA-Präsident Thomas Preis warnt trotz der geplanten Erweiterung des Aufgabenfelds der Apotheken vor einem anhaltenden Apothekensterben: „Mit 16.541 Apotheken haben wir einen neuen Tiefstand erreicht. Im Europavergleich liegen wir bei der Apothekendichte inzwischen weit hinten. Seit 2013 musste jede fünfte Apotheke schließen. Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament. Aber noch immer ist keine entsprechende Verordnung verabschiedet worden. Durch ein diskutiertes Zwei-Stufen-Modell bei der Erhöhung des Apothekenhonorars tritt sogar eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstärkung ein. Immer mehr Menschen würden ihre wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung verlieren, wenn die Politik jetzt nicht handelt. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darf nicht länger zuschauen und zögern, sondern muss die Apotheken jetzt sofort stabilisieren.“
Zum Hintergrund: Das Apothekenhonorar wurde seit 2013 nicht mehr vom Gesetzgeber an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst – und verharrt bei 8,35 Euro pro ärztlich verordnetem Arzneimittel. Zugleich sieht der Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem, zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament zu erhöhen. Die Erhöhung des Apothekenabschlags entspricht einer Kürzung des Apothekenhonorars bei allen GKV-Versicherten.
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Berlin, 10. Juli 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Berlin, 7. Juli 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Berlin, 18. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).