Berlin, 29. Oktober 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt eindringlich vor den negativen Folgen der kürzlich im Bundestag beschlossenen Notfallreform. „Aus gutem Grund sind Apothekerinnen und Apotheker die letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln. Apothekerinnen und Apotheker haben hier auf Grund Ihrer Ausbildung eine hohe Verantwortung für die Abgabe und richtige Einnahme und Dosierung von Arzneimitteln. Da ist unser einzigartig wichtiger Beitrag für die Therapiesicherheit der Menschen in unserem Land“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis anlässlich entsprechender Pläne des Bundestages im Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.
Zur Erklärung: Mit der Notfallreform will es der Gesetzgeber unter anderem ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte – beispielsweise in Integrierten Notfallzentren und in ambulanten Notdiensten – Arzneimittel direkt an die Patientinnen und Patienten abgeben können. Preis dazu: „Das zwischen Apotheker- und Ärzteschaft etablierte Vier-Augen-Prinzip ist ein zentrales Element, um dem Fehl- und Missgebrauch von Medikamenten entgegenzuwirken. Die Apothekenpflicht stellt diese Schutzfunktion sicher. Sie kann ihre Wirkung aber nicht entfalten, wenn sie im ärztlichen Notdienst – wie jetzt geplant –umgangen wird. Das Gesetz schafft auch Parallelstrukturen in der Arzneimittelversorgung. Denn: Die flächendeckenden, rund um die Uhr geltenden Nacht- und Notdienstregelungen der Apotheken funktionieren bestens – es gibt also gar keinen Grund, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden.“
Am 15. Oktober hatte der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung bereits beschlossen, bevor es nun am 4. November auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gesetzt wird. Am 20. November soll das Plenum des Bundesrates über das Notfallversorgungsreformgesetz abstimmen. Die ABDA hat inzwischen eine aktualisierte Stellungnahme zu dem Vorhaben veröffentlicht.
ABDA-Präsident Preis fügt hinzu: „Mit Blick auf das Bundesratsverfahren fordern wir die Bundesländer auf, uneingeschränkt für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht einzutreten. Zu bedenken ist auch, dass die Regelungen erhebliche wirtschaftliche Negativ-Folgen für die Apotheken haben können. Denn: Wenn die meisten ärztlichen Verordnungen im Notdienst aufgrund einer ärztlichen Arzneimittelabgabe wegfallen, beeinflusst das auch die Wirtschaftlichkeit des Apothekennotdienstes. Wenn dadurch dann weitere Notdienste durch eventuelle Apothekenschließungen wegfallen sollten, hätte dies spürbare Folgen für die lokale Versorgung der Patientinnen und Patienten.“
Mehr Informationen unter www.abda.de
Berlin, 15. Oktober 2026 – Die Bundesapothekerkammer hat ein Strategiepapier zur Krisenvorsorge durch Apotheken erarbeitet und beschlossen. Verabschiedet wurde es zudem vom Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Berlin, 13. Oktober 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der Verband weiterhin die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bergen.
Berlin, 30. September 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln (Zytostatika) und Hilfsmitteln vehement ab. Entsprechende Regelungen, die bereits in den Jahren 2016 und 2017 galten, sollen nach bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz für zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen. Der DAV warnt jedoch vor erheblichen Risiken für die Versorgung.