Berlin, 11. Dezember 2024 – Die Wahl zur neuen ABDA-Spitze findet erst im kommenden Jahr statt. Bei der heutigen Mitgliederversammlung der ABDA wurde Gabriele Regina Overwiening zwar erneut für das Amt der ABDA-Präsidentin vorgeschlagen. Im ersten Wahlgang gab es jedoch keine Mehrheit für die amtierende ABDA-Präsidentin. Die Wahlen für die Ämter des/der Vize-Präsident/-in und für die/den Vertreter/-in der nicht-selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker haben nicht stattgefunden.
Laut ABDA-Satzung erhalten die Mitglieder ABDA (17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände) nun erneut die Möglichkeit, Vorschläge für die drei genannten Ämter einzureichen. Innerhalb von sechs Wochen kommt dann die Mitgliederversammlung für eine Neuwahl erneut zusammen. Bis zur Neuwahl bleiben die gewählten Vorstandsmitglieder nach der Satzung im Amt.
Mehr Informationen auf www.abda.de
Berlin, 15. Januar 2025 – Bürgerinnen und Bürger können auf der Webseite www.whatisapo.de ab sofort nachschauen, mit welchen Ideen für eine bessere Gesundheitsversorgung die Kandidierenden in ihrem Wahlkreis ins Rennen gehen. Die Initiative „What’s Apo – Status Gesundheitspolitik“ der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bittet dazu rund 1.500 Kandidierende für den nächsten Deutschen Bundestag, ein kurzes Handy-Video aufzunehmen oder ein schriftliches Statement abzugeben.
Berlin, 14. Januar 2025 – Insbesondere in der derzeitigen Erkältungssaison bieten die Apotheken vor Ort gegen viele Erkrankungen gut verträgliche rezeptfreie Arzneimittel an. „Die wiederholte Einnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann aber auch auf eine noch unerkannte, ernsthafte Erkrankung hinweisen. Deshalb ist die persönliche und individuelle Beratung in der Apotheke vor Ort unverzichtbar“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Berlin, 8. Januar 2025 – Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.