Berlin, 25. Februar 2025 – Wer während des Ramadans fastet und regelmäßig Medikamente zu bestimmten Tageszeiten einnehmen muss, sollte sich in der Apotheke beraten lassen. „Eine Dauertherapie bitte nicht ohne Rücksprache unterbrechen oder verändern“, sagt Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer. „Wir stehen gerne bereit, um für unsere Patientinnen und Patienten individuelle Lösungen zu finden.“
Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt dieses Jahr am 1. März. Fastende verzichten dann einen Monat lang freiwillig bei Tageslicht auf Speisen und Getränke. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Viele Gläubige verschieben die Anwendung von peroralen, nasalen oder rektalen Arzneimitteln auf die Zeit nach Sonnenuntergang oder vor dem Sonnenaufgang. Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln. In einigen Fällen ist es möglich, während des Ramadans auf solche Arzneiformen auszuweichen – bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache.
Einige Arzneimittel sind dafür vorgesehen, vor einer Mahlzeit eingenommen zu werden. Werden sie spät abends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden. Ein Beispiel dafür sind Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Lercanidipin.
„Es gibt einige Patientengruppen, die vor dem Ramadan ärztlichen Rat einholen sollten“, sagt Scharpf. „Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen, Diabetiker, die sich selbst Insulin spritzen oder Menschen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen.“
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