Berlin, 10. März 2025 – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Werbeversprechen für Arzneimittel oder andere Präparate kritisch hinterfragen – vor allem, wenn Nahrungsergänzungsmittel als Alternativen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten angepriesen werden. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr. Es gibt immer wieder Schwindelpräparate. Hinterfragen Sie Werbeversprechen kritisch und nutzen Sie die Beratungs- und Fachkompetenz Ihrer Apotheke vor Ort“, rät Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Ein aktuelles Beispiel: Der Wirkstoff Semaglutid ist in verschiedenen Medikamenten zur Gewichtsreduktion enthalten. Diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen gespritzt werden und werden landläufig ‚Abnehmspritzen‘ genannt. Hoffmann: „Die Wirksamkeit der Arzneimittel ist wissenschaftlich bewiesen. Seit kurzem werden als ‚natürliche Alternative‘ zu diesem Wirkstoff Pflaster beworben mit Naturstoffen, die über die Haut aufgenommen werden sollen. Hier werden Patientinnen und Patienten an der Nase herumgeführt.“
Es gibt verschiedene Warnsignale für Schwindelpräparate. Kritisch sollte man sein, wenn ein ‚Ersatz‘ für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich ist. Frei nach dem Motto ‚Was teuer ist, muss gut sein‘, sind Schwindelpräparate oft kostspielig, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas laut Werbeaussagen besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patientinnen und Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.
Mehr Informationen auf www.abda.de
Berlin, 19. März 2025 – Die vier führenden Verbände in der Gesundheitsversorgung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Allianz für ein „starkes, resilientes Gesundheitssystem“ geschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier beschreiben sie die Vision eines leistungsfähigen Gesundheitssystems als Basis einer demokratischen Gesellschaft und damit zugleich auch des sozialen Friedens.
Berlin, 12. März 2025 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), fordern aber noch weitere Tests unter realen Versorgungsszenarien und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, um einen verbesserten Schutz der Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Berlin, 10. März 2025 – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Werbeversprechen für Arzneimittel oder andere Präparate kritisch hinterfragen – vor allem, wenn Nahrungsergänzungsmittel als Alternativen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten angepriesen werden. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr.