Berlin, 10. März 2025 – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Werbeversprechen für Arzneimittel oder andere Präparate kritisch hinterfragen – vor allem, wenn Nahrungsergänzungsmittel als Alternativen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten angepriesen werden. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr. Es gibt immer wieder Schwindelpräparate. Hinterfragen Sie Werbeversprechen kritisch und nutzen Sie die Beratungs- und Fachkompetenz Ihrer Apotheke vor Ort“, rät Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Ein aktuelles Beispiel: Der Wirkstoff Semaglutid ist in verschiedenen Medikamenten zur Gewichtsreduktion enthalten. Diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen gespritzt werden und werden landläufig ‚Abnehmspritzen‘ genannt. Hoffmann: „Die Wirksamkeit der Arzneimittel ist wissenschaftlich bewiesen. Seit kurzem werden als ‚natürliche Alternative‘ zu diesem Wirkstoff Pflaster beworben mit Naturstoffen, die über die Haut aufgenommen werden sollen. Hier werden Patientinnen und Patienten an der Nase herumgeführt.“
Es gibt verschiedene Warnsignale für Schwindelpräparate. Kritisch sollte man sein, wenn ein ‚Ersatz‘ für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich ist. Frei nach dem Motto ‚Was teuer ist, muss gut sein‘, sind Schwindelpräparate oft kostspielig, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas laut Werbeaussagen besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patientinnen und Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.
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Berlin, 10. Juli 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Berlin, 7. Juli 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Berlin, 18. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).