Berlin, 10. März 2025 – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Werbeversprechen für Arzneimittel oder andere Präparate kritisch hinterfragen – vor allem, wenn Nahrungsergänzungsmittel als Alternativen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten angepriesen werden. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr. Es gibt immer wieder Schwindelpräparate. Hinterfragen Sie Werbeversprechen kritisch und nutzen Sie die Beratungs- und Fachkompetenz Ihrer Apotheke vor Ort“, rät Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Ein aktuelles Beispiel: Der Wirkstoff Semaglutid ist in verschiedenen Medikamenten zur Gewichtsreduktion enthalten. Diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen gespritzt werden und werden landläufig ‚Abnehmspritzen‘ genannt. Hoffmann: „Die Wirksamkeit der Arzneimittel ist wissenschaftlich bewiesen. Seit kurzem werden als ‚natürliche Alternative‘ zu diesem Wirkstoff Pflaster beworben mit Naturstoffen, die über die Haut aufgenommen werden sollen. Hier werden Patientinnen und Patienten an der Nase herumgeführt.“
Es gibt verschiedene Warnsignale für Schwindelpräparate. Kritisch sollte man sein, wenn ein ‚Ersatz‘ für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich ist. Frei nach dem Motto ‚Was teuer ist, muss gut sein‘, sind Schwindelpräparate oft kostspielig, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas laut Werbeaussagen besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patientinnen und Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.
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Berlin, 10. Juni 2025 – In einer Resolution wendet sich die Bundesapothekerkammer (BAK) gegen den missbräuchlichen Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Online-Plattformen. Mithilfe standardisierter Fragebögen werden dort ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt immer wieder Rezepte für Medizinalcannabis und andere beratungsbedürftige Arzneimittel ausgestellt.
Berlin, 10. Juni 2025 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt den Willen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), über eine schnelle Stärkung der Apotheken vor Ort zu beraten.
Berlin, 5. Juni 2025 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Apotheken mit Hitzeperioden umgehen sollten. „Der Musterhitzeschutzplan soll Apotheken bei der Implementierung von Hitzeschutzmaßnahmen unterstützen. Unser Ziel ist es, sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen und Patienten als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten sowie die Qualität von Arzneimitteln unter erhöhten Temperaturbedingungen zu sichern“, sagte BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann.