Berlin, 10. März 2025 – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Werbeversprechen für Arzneimittel oder andere Präparate kritisch hinterfragen – vor allem, wenn Nahrungsergänzungsmittel als Alternativen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten angepriesen werden. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr. Es gibt immer wieder Schwindelpräparate. Hinterfragen Sie Werbeversprechen kritisch und nutzen Sie die Beratungs- und Fachkompetenz Ihrer Apotheke vor Ort“, rät Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Ein aktuelles Beispiel: Der Wirkstoff Semaglutid ist in verschiedenen Medikamenten zur Gewichtsreduktion enthalten. Diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen gespritzt werden und werden landläufig ‚Abnehmspritzen‘ genannt. Hoffmann: „Die Wirksamkeit der Arzneimittel ist wissenschaftlich bewiesen. Seit kurzem werden als ‚natürliche Alternative‘ zu diesem Wirkstoff Pflaster beworben mit Naturstoffen, die über die Haut aufgenommen werden sollen. Hier werden Patientinnen und Patienten an der Nase herumgeführt.“
Es gibt verschiedene Warnsignale für Schwindelpräparate. Kritisch sollte man sein, wenn ein ‚Ersatz‘ für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich ist. Frei nach dem Motto ‚Was teuer ist, muss gut sein‘, sind Schwindelpräparate oft kostspielig, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas laut Werbeaussagen besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patientinnen und Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.
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Berlin, 21. September 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen.
München, 17. September 2026 – ABDA-Präsident Thomas Preis hat den Deutschen Apothekertag (DAT) 2026 in seiner Schlussrede als einen „Apothekertag des Aufbruchs“ bezeichnet und sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit bedankt.
München, 17. September 2026 – Bei der Primärversorgung können die Apotheken eine wichtige Rolle übernehmen. Dies war ein Fazit des gestrigen Themenforums „Gemeinsam besser versorgen: Die Primärversorgung der Zukunft“ beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München.