Berlin, 10. März 2025 – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Werbeversprechen für Arzneimittel oder andere Präparate kritisch hinterfragen – vor allem, wenn Nahrungsergänzungsmittel als Alternativen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten angepriesen werden. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr. Es gibt immer wieder Schwindelpräparate. Hinterfragen Sie Werbeversprechen kritisch und nutzen Sie die Beratungs- und Fachkompetenz Ihrer Apotheke vor Ort“, rät Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Ein aktuelles Beispiel: Der Wirkstoff Semaglutid ist in verschiedenen Medikamenten zur Gewichtsreduktion enthalten. Diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen gespritzt werden und werden landläufig ‚Abnehmspritzen‘ genannt. Hoffmann: „Die Wirksamkeit der Arzneimittel ist wissenschaftlich bewiesen. Seit kurzem werden als ‚natürliche Alternative‘ zu diesem Wirkstoff Pflaster beworben mit Naturstoffen, die über die Haut aufgenommen werden sollen. Hier werden Patientinnen und Patienten an der Nase herumgeführt.“
Es gibt verschiedene Warnsignale für Schwindelpräparate. Kritisch sollte man sein, wenn ein ‚Ersatz‘ für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich ist. Frei nach dem Motto ‚Was teuer ist, muss gut sein‘, sind Schwindelpräparate oft kostspielig, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas laut Werbeaussagen besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patientinnen und Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.
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Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.