Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker neu berufen
Berlin, 17. April 2025 – Der Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat den Vorsitzenden und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Jahre 2025 bis 2028 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt Prof. Dr. Martin Schulz. Die AMK hat ab 2025 inklusive des Vorsitzenden 21 Mitglieder; darunter Expertinnen und Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und Arzneimittel(therapie)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie und Intensivmedizin. Auch der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Armin Hoffmann, ist Mitglied der AMK. Die Liste aller Mitglieder ist unter https://www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/amk/wir-ueber-uns/vorstand-amk/ verfügbar.
„Die AMK übernimmt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen: Sie überwacht Arzneimittelrisiken, sammelt Meldungen aus Apotheken – in 2024 waren es mehr als 10.000 Meldungen. Sie informiert zeitnah über Rückrufe, Nebenwirkungen und Qualitätsmängel. Als Teil der ABDA stärkt sie die Arzneimittelsicherheit und unterstützt Apothekerinnen und Apotheker mit aktuellen Fachinformationen und Stellungnahmen. Damit trägt die AMK maßgeblich zum Schutz der Patientinnen und Patienten in unserem Land bei. Ich danke allen Expertinnen und Experten, die sich ehrenamtlich in der AMK engagieren“, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis.
Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet unter anderem die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken.
Mehr Informationen auf www.abda.de
Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.