Berlin, 5. Mai 2025 – Seit 25 Jahren bietet die Bundesapothekerkammer Leitlinien und Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung an. „Wir setzen Qualitätsmaßstäbe für alle Apothekerinnen und Apotheker und aktualisieren diese regelmäßig zusammen mit Expertinnen und Experten“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Es gibt einen einfachen Grund, warum wir uns diese Mühe machen: Wir sind ein freier Heilberuf. Zur Freiberuflichkeit gehört auch, dass wir immer auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik arbeiten.“
Die erste Leitlinie wurde am 4. Mai 2000 von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Seitdem hat sich einiges geändert, und es wurden verschiedene neue Themen berücksichtigt. Beispielsweise erschien 2003 eine Leitlinie zur Heimversorgung, 2010 zur Krankenhausversorgung und 2011 zur Opioid-Substitution. In die 2020 veröffentlichte Leitlinie zu Grippeschutzimpfungen wurden mittlerweile auch die Impfungen gegen COVID-19 aufgenommen. „Die Aufgaben der Apotheken haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert – und wir unterstützen die Apotheken dabei“, sagt Hoffmann.
In den letzten 25 Jahren wurden auch etliche Arbeitshilfen ergänzt. Hoffmann: „Wir stellen nicht nur mehr Inhalte zur Verfügung, sondern haben zudem den bürokratischen Aufwand gesenkt. Mittlerweile können alle unsere Arbeitshilfen online ausgefüllt und digital abgelegt werden. Das erleichtert den Apothekenalltag und dient damit mittelbar dem Wohl und der Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten.“
Die Bundesapothekerkammer stellt Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen – insgesamt rund 170 Dokumente - zur Verfügung und aktualisiert diese regelmäßig. Diese Unterlagen geben eine Hilfestellung für die betriebsspezifischen Prozesse im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach § 2a ApBetrO. Alle Unterlagen sind auf www.abda.de frei zugänglich. Im Jahr 2023 wurden die Unterlagen zur Qualitätssicherung insgesamt 158.000-mal heruntergeladen, im Jahr 2024 rund 174.000-mal. Erstellt und überarbeitet werden alle Unterlagen von Mitarbeitenden der Bundesapothekerkammer zusammen mit ehrenamtlich besetzten Expertengruppen.
Mehr Informationen auf www.abda.de
Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.