Berlin, 5. Juni 2025 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Apotheken mit Hitzeperioden umgehen sollten. „Der Musterhitzeschutzplan soll Apotheken bei der Implementierung von Hitzeschutzmaßnahmen unterstützen. Unser Ziel ist es, sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen und Patienten als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten sowie die Qualität von Arzneimitteln unter erhöhten Temperaturbedingungen zu sichern“, sagte BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann. Der Plan dient als Grundlage für Schutzmaßnahmen in den Apotheken und zu ihrer Weiterentwicklung. „Es gibt von der Bundesapothekerkammer bereits verschiedene Materialien, die die Apotheken nutzen können. Beispiel sind Flyer für Patienten, um für das Thema zu sensibilisieren. Wir möchten mit dem neuen Plan die Apotheken sensibilisieren, sich mit dem Thema Hitzeschutz auseinanderzusetzen, ohne neue bürokratische Vorgaben aufzubauen.“
Die Auswirkungen des Klimawandels sind unter anderem Hitzewellen, die sowohl die Bevölkerung als auch Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken vor neue Herausforderungen stellen. Langanhaltend hohe Temperaturen erhöhen die gesundheitlichen Risiken, insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und kleine Kinder. Hoffmann: „Den Apotheken kommt vor Ort in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu: Als wohnortnahe Anlaufstellen tragen wir wesentlich zur Gesundheitsversorgung bei und sind daher auch in hitzebedingten Ausnahmesituationen von großer Relevanz.“
Entwickelt wurde der Musterhitzeschutzplan von der BAK, in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium. Der Plan listet eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen auf, sowohl vorbereitend als auch bei akuten Hitzewellen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Mitarbeitenden der Apotheken bereits im Vorfeld einer akuten Hitzewelle gefährdete Patientinnen und Patienten proaktiv ansprechen.
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Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.