Berlin, 5. Juni 2025 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Apotheken mit Hitzeperioden umgehen sollten. „Der Musterhitzeschutzplan soll Apotheken bei der Implementierung von Hitzeschutzmaßnahmen unterstützen. Unser Ziel ist es, sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen und Patienten als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten sowie die Qualität von Arzneimitteln unter erhöhten Temperaturbedingungen zu sichern“, sagte BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann. Der Plan dient als Grundlage für Schutzmaßnahmen in den Apotheken und zu ihrer Weiterentwicklung. „Es gibt von der Bundesapothekerkammer bereits verschiedene Materialien, die die Apotheken nutzen können. Beispiel sind Flyer für Patienten, um für das Thema zu sensibilisieren. Wir möchten mit dem neuen Plan die Apotheken sensibilisieren, sich mit dem Thema Hitzeschutz auseinanderzusetzen, ohne neue bürokratische Vorgaben aufzubauen.“
Die Auswirkungen des Klimawandels sind unter anderem Hitzewellen, die sowohl die Bevölkerung als auch Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken vor neue Herausforderungen stellen. Langanhaltend hohe Temperaturen erhöhen die gesundheitlichen Risiken, insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und kleine Kinder. Hoffmann: „Den Apotheken kommt vor Ort in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu: Als wohnortnahe Anlaufstellen tragen wir wesentlich zur Gesundheitsversorgung bei und sind daher auch in hitzebedingten Ausnahmesituationen von großer Relevanz.“
Entwickelt wurde der Musterhitzeschutzplan von der BAK, in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium. Der Plan listet eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen auf, sowohl vorbereitend als auch bei akuten Hitzewellen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Mitarbeitenden der Apotheken bereits im Vorfeld einer akuten Hitzewelle gefährdete Patientinnen und Patienten proaktiv ansprechen.
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Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.
Berlin, 21. September 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen.
München, 17. September 2026 – ABDA-Präsident Thomas Preis hat den Deutschen Apothekertag (DAT) 2026 in seiner Schlussrede als einen „Apothekertag des Aufbruchs“ bezeichnet und sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit bedankt.