Berlin, 17. Juli 2025 – Mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Jahr 2016 bestätigt. Damals hatte der EuGH geurteilt, dass die im Arzneimittelgesetz (AMG) festgehaltene Preisbindung aufgehoben werden muss. Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, sagt hierzu: „Wir bedauern, dass der klagende Bayerische Apothekerverband damit in seinem Verfahren unterliegt. Vorbehaltlich der Prüfung der schriftlichen Entscheidungsgründe gehen wir aber davon aus, dass es bei der durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeführten sozialrechtlichen Preisbindung bleibt. Im Fünften Sozialgesetzbuch ist die Preisbindung gesetzlich festgelegt.“ Preis betont die Bedeutung dieser Preisbindung: „Arzneimittel sind keine schlichte Handelsware, sie sind höchst beratungsbedürftige Produkte mit umfangreichen Risikoprofilen – Rabatte und Boni gehören nicht in die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung. Klar ist auch: Sollte die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Zweifel gezogen werden, wäre die Politik gefordert, schnellstmöglich Lösungen mit uns zu erarbeiten.“
Zur Erklärung: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute über die Zulässigkeit von Bonuszahlungen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel verhandelt (Aktenzeichen I ZR 74/24). Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte im Jahr 2012 vor dem Landgericht München als Kläger geltend gemacht, dass die von einem niederländischen Versandhändler angebotenen Bonusregelungen einen unmittelbaren Preisnachlass darstellen und dadurch in die gesetzlich verankerte Arzneimittelpreisbindung eingreifen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte in seinem Urteil im Jahr 2024 diese Praxis als wettbewerbswidrig eingestuft. Zugleich hat das OLG München betont, dass die gesetzlichen Regelungen der Arzneimittelpreisbindung den Marktgrundsätzen vorgehen und zur Warenverkehrsfreiheit auch von europäischen Anbietern zu beachten sind. Der beklagte Versandhändler hatte Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.
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Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.