Berlin, 9. September 2025 – Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken werden auf lange Sicht finanziell abgesichert. Sie bleiben somit für viele Menschen ein niedrigschwelliges und hochwirksames Präventionsangebot. Apotheken und Krankenkassen haben sich auf eine zukunftsweisende Vergütungsregelung geeinigt, die auch für alle laufenden Corona-Impfungen sowie alle künftigen Impfungen in den Apotheken gilt. Der neue „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab dem 15. Oktober 2025. Neben der diesjährigen, einmaligen Erhöhung des Apothekenhonorars für Grippeschutzimpfungen in Apotheken regelt der Vertrag vor allem die regelhafte Anpassung sämtlicher Impfhonorare für Apotheken ab dem 1. September 2026 nach festgelegten Kriterien.
„Viele Apotheken haben in den vergangenen Jahren viel Zeit und Kraft investiert, um den Menschen ein kompetentes und komfortables Impfangebot machen zu können. Mit der neuen Vereinbarung gibt es nun eine zukunftsweisende Basis, um das Impfangebot in den Apotheken finanziell abzusichern und mit pharmazeutischer Kompetenz zu stärken“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Alle gesetzlich versicherten Frauen und Männer können davon profitieren – ebenso wie alle mitmachenden Apotheken. Eine Erleichterung ist es, dass sich die Apotheken bei der Abrechnung auf die Zugehörigkeit der Versicherten zur auf der Gesundheitskarte angegebenen Krankenkasse verlassen dürfen.“
Mehr als 14.000 Apothekerinnen und Apotheker haben sich seit 2020 von ihren Landesapothekerkammern zur Durchführung von Schutzimpfungen schulen lassen. In der Herbst- und Wintersaison 2024/2025 führten rund 1.400 Apotheken mehr als 120.000 Grippeschutzimpfungen durch. Dazu kamen im Kalenderjahr 2024 noch knapp 80.000 Corona-Impfungen in Apotheken. Die Grippeimpfstoffe für Apotheken müssen – ebenso wie die Grippeimpfstoffe für Arztpraxen – jeweils schon im Frühjahr für den Herbst bestellt und produziert werden.
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Berlin, 10. Juli 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Berlin, 7. Juli 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Berlin, 18. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).