Berlin, 7. November 2025 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sieht die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Apothekenreform in weiten Teilen kritisch. Zur Anhörung der Referentenentwürfe des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und den geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisversorgung am gestrigen Donnerstag hat die ABDA eine umfassende Stellungnahme abgegeben. ABDA-Präsident Preis: „Wir fordern mit Nachdruck die dringend notwendige wirtschaftliche Stärkung der Apotheken. Ohne sie werden weitere Apotheken aufgeben müssen. Die Leidtragenden sind die Patientinnen und Patienten: Mit jeder geschlossenen Apotheke wird der Weg zum Arzneimittel für die Menschen weiter und schwieriger. Ein zweiter, für uns zentraler Punkt: Die Pläne des Ministeriums, den Apothekerinnen und Apothekern die Apothekenleitung teilweise aus den Händen zu nehmen, lehnen wir strikt ab. Apothekerinnen und Apotheker müssen zu jeder Zeit in der Apotheke anwesend sein – ohne sie können viele Leistungen gar nicht angeboten werden und die Versorgung der Menschen in Deutschland dünnt aus.“
Preis weiter: „Es ist hingegen begrüßenswert, dass die Bundesregierung die Apotheken noch stärker in die Primärversorgung einbinden will. Die Apotheken sind bereit dafür, den Menschen noch mehr Gesundheitsleistungen anzubieten. Dazu zählen Dienstleistungen im Bereich von Prävention, Impfungen und Früherkennungstests in Apotheken.“ In dem Positionspapier ‚In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke‘ hatte die ABDA bereits im April 2025 Vorschläge zur Weiterentwicklung gemacht, die im Referentenentwurf teilweise aufgegriffen wurden.
Vor der im Dezember anstehenden Kabinettsbefassung erinnert der ABDA-Präsident die Bundesregierung an den Koalitionsvertrag: „Mit Blick auf den demographischen Wandel haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Apotheken zu stärken – auch um sie stärker in die Versorgung einzubinden. Die nun vorgelegten Referentenentwürfe konterkarieren dieses Vorhaben aber. Denn wie sollen die Apotheken noch mehr Verantwortung im Gesundheitswesen übernehmen, wenn Apothekerinnen und Apotheker nicht mehr verpflichtend in einer Apotheke arbeiten müssen und das Apothekennetz durch die fehlende wirtschaftliche Stärkung immer dünner wird? Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht an die Kostenentwicklung angepasst. In den anstehenden Gesprächen mit den Mitgliedern der Regierungskoalition werden wir an die Aussagen im Koalitionsvertrag erinnern. Auch in der Öffentlichkeit werden wir auf die Gefahren dieses Gesetzgebungsverfahrens für die flächendeckende Arzneimittelversorgung hinweisen.“
Diese vollständige Stellungnahme ist auf der Homepage der ABDA einsehbar.
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Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.