Berlin, 2. Dezember 2025 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich derzeit vor Gericht dafür ein, dass Krankenkassen die Apotheken für das Anfertigen von Rezepturen fair und ohne Rechnungskürzungen bezahlen. Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel intensivieren der DAV und seine Landesapothekerverbände in den kommenden Monaten ihre juristischen Bemühungen, die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen. Dazu haben die Verbände zuletzt sieben Klagen bei den Sozialgerichten (u.a. in Münster) eingereicht. Ziel ist es festzustellen, wie ähnliche Abrechnungsfälle zu bewerten sind, bei denen Krankenkassen Rechnungskürzungen (Retaxationen) geltend machen. Rezepturen sind Arzneimittel, die individuell für einen Patienten oder eine Patientin in der Apotheke hergestellt werden, wofür bestimmte Fertigarzneimittel oder besondere Ausgangsstoffe notwendig sind. Im Jahr 2024 stellten die Apotheken rund 10 Millionen individuelle Rezepturen für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) her.
„Rezepturen sind ein unersetzbarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Gerade weil solche individuell hergestellten Arzneimittel in den Apotheken einen hohen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Krankenkassen sie auch ohne Wenn und Aber bezahlen“, sagt DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich: „Das Bundessozialgericht hat kürzlich festgestellt, dass die für die Rezeptur benötigten Fertigarzneimittel-Packungen komplett abgerechnet werden können – auch wenn bei der Herstellung nur ein Teil der Packung verwendet wurde. Das ist richtig so, denn sonst bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen. Schließlich können sie die restliche Teilmenge des Fertigarzneimittels nirgendwo anders einsetzen. Bei ähnlichen Rechnungskürzungen von Krankenkassen müssen wir erneut die Sozialgerichte um Klärung ersuchen. In diesen Klagen geht es nicht um Fertigarzneimittel, sondern um Wirkstoffe. Auch hier wollen die Kassen nicht den vollen Preis der Abpackung zahlen, sondern nur den anteiligen Preis von daraus entnommenen Teilmengen. Und auch hier gilt: Wenn die Apotheken die Versicherten versorgen, müssen deren Kassen die Rechnung bezahlen.“ Dittrich kritisiert auch im geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) vorgesehene Neuregelungen: „Die Änderungen gehören ersatzlos gestrichen, weil sie die Krankenkassen entlasten sollen, aber damit die Apotheken belasten würden. Der DAV ist jederzeit bereit, mit den Krankenkassen über kostendeckende Abrechnungspreise zu verhandeln.“
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Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.