Berlin, 2. Dezember 2025 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich derzeit vor Gericht dafür ein, dass Krankenkassen die Apotheken für das Anfertigen von Rezepturen fair und ohne Rechnungskürzungen bezahlen. Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel intensivieren der DAV und seine Landesapothekerverbände in den kommenden Monaten ihre juristischen Bemühungen, die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen. Dazu haben die Verbände zuletzt sieben Klagen bei den Sozialgerichten (u.a. in Münster) eingereicht. Ziel ist es festzustellen, wie ähnliche Abrechnungsfälle zu bewerten sind, bei denen Krankenkassen Rechnungskürzungen (Retaxationen) geltend machen. Rezepturen sind Arzneimittel, die individuell für einen Patienten oder eine Patientin in der Apotheke hergestellt werden, wofür bestimmte Fertigarzneimittel oder besondere Ausgangsstoffe notwendig sind. Im Jahr 2024 stellten die Apotheken rund 10 Millionen individuelle Rezepturen für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) her.
„Rezepturen sind ein unersetzbarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Gerade weil solche individuell hergestellten Arzneimittel in den Apotheken einen hohen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Krankenkassen sie auch ohne Wenn und Aber bezahlen“, sagt DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich: „Das Bundessozialgericht hat kürzlich festgestellt, dass die für die Rezeptur benötigten Fertigarzneimittel-Packungen komplett abgerechnet werden können – auch wenn bei der Herstellung nur ein Teil der Packung verwendet wurde. Das ist richtig so, denn sonst bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen. Schließlich können sie die restliche Teilmenge des Fertigarzneimittels nirgendwo anders einsetzen. Bei ähnlichen Rechnungskürzungen von Krankenkassen müssen wir erneut die Sozialgerichte um Klärung ersuchen. In diesen Klagen geht es nicht um Fertigarzneimittel, sondern um Wirkstoffe. Auch hier wollen die Kassen nicht den vollen Preis der Abpackung zahlen, sondern nur den anteiligen Preis von daraus entnommenen Teilmengen. Und auch hier gilt: Wenn die Apotheken die Versicherten versorgen, müssen deren Kassen die Rechnung bezahlen.“ Dittrich kritisiert auch im geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) vorgesehene Neuregelungen: „Die Änderungen gehören ersatzlos gestrichen, weil sie die Krankenkassen entlasten sollen, aber damit die Apotheken belasten würden. Der DAV ist jederzeit bereit, mit den Krankenkassen über kostendeckende Abrechnungspreise zu verhandeln.“
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Berlin, 21. September 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen.
München, 17. September 2026 – ABDA-Präsident Thomas Preis hat den Deutschen Apothekertag (DAT) 2026 in seiner Schlussrede als einen „Apothekertag des Aufbruchs“ bezeichnet und sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit bedankt.
München, 17. September 2026 – Bei der Primärversorgung können die Apotheken eine wichtige Rolle übernehmen. Dies war ein Fazit des gestrigen Themenforums „Gemeinsam besser versorgen: Die Primärversorgung der Zukunft“ beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München.