Berlin, 2. Dezember 2025 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich derzeit vor Gericht dafür ein, dass Krankenkassen die Apotheken für das Anfertigen von Rezepturen fair und ohne Rechnungskürzungen bezahlen. Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel intensivieren der DAV und seine Landesapothekerverbände in den kommenden Monaten ihre juristischen Bemühungen, die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen. Dazu haben die Verbände zuletzt sieben Klagen bei den Sozialgerichten (u.a. in Münster) eingereicht. Ziel ist es festzustellen, wie ähnliche Abrechnungsfälle zu bewerten sind, bei denen Krankenkassen Rechnungskürzungen (Retaxationen) geltend machen. Rezepturen sind Arzneimittel, die individuell für einen Patienten oder eine Patientin in der Apotheke hergestellt werden, wofür bestimmte Fertigarzneimittel oder besondere Ausgangsstoffe notwendig sind. Im Jahr 2024 stellten die Apotheken rund 10 Millionen individuelle Rezepturen für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) her.
„Rezepturen sind ein unersetzbarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Gerade weil solche individuell hergestellten Arzneimittel in den Apotheken einen hohen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Krankenkassen sie auch ohne Wenn und Aber bezahlen“, sagt DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich: „Das Bundessozialgericht hat kürzlich festgestellt, dass die für die Rezeptur benötigten Fertigarzneimittel-Packungen komplett abgerechnet werden können – auch wenn bei der Herstellung nur ein Teil der Packung verwendet wurde. Das ist richtig so, denn sonst bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen. Schließlich können sie die restliche Teilmenge des Fertigarzneimittels nirgendwo anders einsetzen. Bei ähnlichen Rechnungskürzungen von Krankenkassen müssen wir erneut die Sozialgerichte um Klärung ersuchen. In diesen Klagen geht es nicht um Fertigarzneimittel, sondern um Wirkstoffe. Auch hier wollen die Kassen nicht den vollen Preis der Abpackung zahlen, sondern nur den anteiligen Preis von daraus entnommenen Teilmengen. Und auch hier gilt: Wenn die Apotheken die Versicherten versorgen, müssen deren Kassen die Rechnung bezahlen.“ Dittrich kritisiert auch im geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) vorgesehene Neuregelungen: „Die Änderungen gehören ersatzlos gestrichen, weil sie die Krankenkassen entlasten sollen, aber damit die Apotheken belasten würden. Der DAV ist jederzeit bereit, mit den Krankenkassen über kostendeckende Abrechnungspreise zu verhandeln.“
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Berlin, 10. Juli 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Berlin, 7. Juli 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Berlin, 18. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).