Berlin, 18. Februar 2025 – Heute Abend beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan, er endet am 19. März. Wer in dieser Zeit fastet und regelmäßig Medikamente zu bestimmten Tageszeiten einnehmen muss, sollte sich in der Apotheke beraten lassen. „Eine Dauertherapie bitte nicht ohne Rücksprache unterbrechen oder verändern“, sagt Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer. „Wir stehen gerne bereit, um für unsere Patientinnen und Patienten individuelle Lösungen zu finden.“
Fastende verzichten während des Ramadans bei Tageslicht auf Speisen und Getränke. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Viele Gläubige verschieben die Anwendung von peroralen, nasalen oder rektalen Arzneimitteln auf die Zeit nach Sonnenuntergang oder vor dem Sonnenaufgang. Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln. In einigen Fällen ist es möglich, während des Ramadans auf solche Arzneiformen auszuweichen – bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache.
Einige Arzneimittel sind dafür vorgesehen, vor einer Mahlzeit eingenommen zu werden. Werden sie spät abends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden.
„Es gibt einige Patientengruppen, die vor dem Ramadan ärztlichen Rat einholen sollten“, sagt Scharpf. „Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen, Diabetiker, die sich selbst Insulin spritzen oder Menschen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen.“
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Berlin, 10. Juli 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Berlin, 7. Juli 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Berlin, 18. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).