Berlin, 20. Februar 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) strebt faire Arbeitspreise für das Anfertigen sogenannter Spezialrezepturen in Apotheken an. Spezialrezepturen sind patientenindividuell hergestellte Lösungen zur parenteralen Anwendung, die z.B. in der Krebstherapie eingesetzt werden. Der DAV hat nun die entsprechenden Regelungen im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen („Hilfstaxe“) zum 31. März 2026 gegenüber dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Somit ist der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren. Die Kündigung durch den DAV wurde notwendig, weil der GKV-Spitzenverband keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt hatte und die Verhandlungen somit gescheitert waren.
„Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im August 2025 in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Das Herstellen von Spezialrezepturen in den Apotheken erfordert viel Zeit und Personal – und die Schiedsstelle versucht jeweils, einen angemessenen Arbeitspreis dafür festzulegen. Die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung ist nämlich nur eine Auffangregelung und stellt keine Preisobergrenze dar. Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen."
In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen pro Jahr. Der Gesamtumsatz dieser Spezialrezepturen in den Apotheken beträgt über 6,0 Mrd. Euro (Stand: jeweils 2024). Seit dem bislang letzten Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 rechnen die Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro (netto) ab. Wegen der Kostensteigerungen sind die Arbeitspreise der Spezialrezepturen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich.
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Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.