Berlin, 3. März 2026 – Neuer Rekord: Im Jahr 2025 gingen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) insgesamt 11.154 Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelrisiken, wie Qualitätsmängel oder Nebenwirkungen, ein. Diese stammten aus 4.978 verschiedenen (Krankenhaus‑)Apotheken. Damit wurden die Werte aus den Vorjahren wieder übertroffen (2024: 10.882 Meldungen, 2023: 8.320 Meldungen). Etwa zwei Drittel der Meldungen bezog sich auf Qualitätsprobleme, ein Drittel auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Die Anzahl an Medikationsfehlermeldungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr (2025: 624, 2024: 348); Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelmissbrauch waren leicht rückläufig (2025: 41, 2024: 50).
„Apotheken vor Ort sorgen für mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie und erhöhen so den Schutz der Patientinnen und Patienten“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Wir bewerten und verarbeiten in der AMK die Meldungen der Apothekenteams und informieren wiederum selbst die Apotheken über relevante Risiken – seit mehr 50 Jahren.“ Im Jahr 2025 kommunizierte die AMK insgesamt 263 Risikoinformationen; hierunter 23 Rote-Hand- und Informationsbriefe, sowie über 150 chargenbezogene Rückrufe und Überprüfungen.
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer und Mitglied der AMK: „Diese Zahlen belegen eindrucksvoll: Apothekerinnen und Apotheker können Qualitätsfragen von Arzneimitteln beurteilen, mögliche Anwendungsfehler identifizieren und zur Verträglichkeit der Arzneimitteltherapie beraten. Das ist eine zentrale Aufgabe der Apotheken vor Ort. Ohne Apotheken geht es nicht in der Arzneimittelversorgung.“
Mehr Informationen auf www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de
Berlin, 3. März 2026 – Neuer Rekord: Im Jahr 2025 gingen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) insgesamt 11.154 Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelrisiken, wie Qualitätsmängel oder Nebenwirkungen, ein. Diese stammten aus 4.978 verschiedenen (Krankenhaus‑)Apotheken.
Berlin, 27. Februar 2026 – Der Bundestag hat am heutigen Freitag in Erster Lesung über das von der Bundesregierung geplante Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beraten.
Berlin, 23. Februar 2026 – Alle Bürgerinnen und Bürger – darunter die täglich drei Millionen Kundinnen und Kunden in den Apotheken vor Ort – können ab sofort eine Online-Petition gegen das Apothekensterben und für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung unterzeichnen. Unter dem Titel „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf der Plattform OPEN PETITION eine bundesweite Abstimmung eingerichtet.