Berlin, 3. März 2026 – Neuer Rekord: Im Jahr 2025 gingen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) insgesamt 11.154 Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelrisiken, wie Qualitätsmängel oder Nebenwirkungen, ein. Diese stammten aus 4.978 verschiedenen (Krankenhaus‑)Apotheken. Damit wurden die Werte aus den Vorjahren wieder übertroffen (2024: 10.882 Meldungen, 2023: 8.320 Meldungen). Etwa zwei Drittel der Meldungen bezog sich auf Qualitätsprobleme, ein Drittel auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Die Anzahl an Medikationsfehlermeldungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr (2025: 624, 2024: 348); Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelmissbrauch waren leicht rückläufig (2025: 41, 2024: 50).
„Apotheken vor Ort sorgen für mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie und erhöhen so den Schutz der Patientinnen und Patienten“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Wir bewerten und verarbeiten in der AMK die Meldungen der Apothekenteams und informieren wiederum selbst die Apotheken über relevante Risiken – seit mehr 50 Jahren.“ Im Jahr 2025 kommunizierte die AMK insgesamt 263 Risikoinformationen; hierunter 23 Rote-Hand- und Informationsbriefe, sowie über 150 chargenbezogene Rückrufe und Überprüfungen.
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer und Mitglied der AMK: „Diese Zahlen belegen eindrucksvoll: Apothekerinnen und Apotheker können Qualitätsfragen von Arzneimitteln beurteilen, mögliche Anwendungsfehler identifizieren und zur Verträglichkeit der Arzneimitteltherapie beraten. Das ist eine zentrale Aufgabe der Apotheken vor Ort. Ohne Apotheken geht es nicht in der Arzneimittelversorgung.“
Mehr Informationen auf www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de
Berlin, 24. September 2026 – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.
Berlin, 21. September 2026 – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen.
München, 17. September 2026 – ABDA-Präsident Thomas Preis hat den Deutschen Apothekertag (DAT) 2026 in seiner Schlussrede als einen „Apothekertag des Aufbruchs“ bezeichnet und sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit bedankt.