Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
„Eine Neuregelung für Zweigapotheken ist nicht notwendig, denn sie verbessert die Versorgungssituation nicht“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis: „Im Gegenteil: Die Neuregelung ist patientenfeindlich. Die neuartigen Zweigapotheken wären aus Patientensicht keine echten Apotheken, denn sie könnten keine Ausgangsstoffprüfungen im Labor durchführen, viele Rezepturarzneimittel nicht herstellen und vor allem auch keine Nachtdienste leisten. Die mit vollem Leistungsangebot arbeitenden Apotheken in der unmittelbaren Umgebung würden hingegen erheblich geschwächt, denn sie sorgen mit kostenintensiven Botendiensten und sehr oft auch mit Rezeptsammelstellen für eine gute Versorgung in strukturschwachen Gebieten. Was die Menschen in ländlichen Regionen gerade nicht brauchen, sind abgespeckte Abgabestellen, sondern vollwertige Apotheken.“
Preis fügt hinzu: „Langfristig würde die Neuregelung sogar den Verbraucher- und Patientenschutz gefährden, indem sie das Fremd- und Mehrbesitzverbot untergräbt. Momentan betreibt ein Apotheker oder eine Apothekerin auf der Grundlage einer einzigen Betriebserlaubnis eine Apotheke mit maximal vier Betriebstätten – und trägt dafür auch die volle Verantwortung und persönliche Haftung. Mit mehreren Betriebserlaubnissen für Hauptapotheke und Zweigapotheken stünde dieses Verbraucherschutzprinzip unnötig juristisch auf dem Prüfstand.“ Preis sagt: „Die Menschen wollen keine abgespeckten Zweigapotheken, sondern starke Vollapotheken. Dafür brauchen wir dringend die zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro Arzneimittel.“
Bundesweit gibt es 16.601 öffentliche Apotheken, darunter aber nur 9 Zweigapotheken gemäß § 16 Apothekengesetz (Stand: Ende 2025). Zweigapotheken dürfen bislang nur nach einem behördlich festgestellten Versorgungsnotstand vom Inhaber oder der Inhaberin einer nahe gelegenen, anderen Apotheke betrieben werden. Die auf fünf Jahre zu befristende Erlaubnis kann auf Antrag erneut erteilt werden.
Mehr Informationen unter www.abda.de
Berlin, 8. April 2026 – Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.
Berlin, 30. März 2026 – Zur heutigen Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes“ der Finanzkommission Gesundheit äußert sich Thomas Preis, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten Prozesse anstoßen will, mit denen die Finanzierung der Krankenkassen gesichert werden soll. Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit für diesen Reformprozess nehmen wir zur Kenntnis, warnen aber gleichzeitig vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“
Berlin, 27. März 2026 – Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann.