Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) aktualisiert und veröffentlicht seit 2001 zur Unterstützung der Apotheken periodisch eine Liste bedenklicher Stoffe/Rezepturen. Die Empfehlungen zur Beurteilung von Rezepturarzneimitteln dienen Apothekerinnen und Apothekern unter anderem dazu, etwaigen Unsicherheiten in der Praxis bei der Anfertigung einer Rezeptur zu begegnen.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) aktualisiert die „Liste der Bedenklichen Rezepturarzneimittel“ regelmäßig. Die neueste Version mit Stand Mai 2018 steht im Mitgliederbereich der AMK-Homepage unter www.arzneimittelkommission.de unter AMK-Nachrichten 23/18 vom 31. Mai 2018 zum Download bereit. Sie wurde auch in der Pharmazeutischen Zeitung Ausgabe 23 / 2018 auf Seite 93 f. veröffentlicht.
Die Liste der Bedenklichen Rezepturarzneimittel wurde auch auf der Homepage der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (www.akdae.de) veröffentlicht und steht damit auch Ärzten zur Verfügung.