Die DAC/NRF-Kommission hat notwendige, zum Teil überfällige Verfahrensvereinfachungen und konzeptionelle Korrekturen für niedrig und individuell dosierte pädiatrische Kapseln vorgenommen. Das Kapitel I.9. der Allgemeinen Hinweise wird in den Mittelpunkt der Kapselherstellung gerückt. Dort werden die Neuerungen der Herstellungstechnik benannt, wie z.B. die Empfehlung zum Produktionszuschlag, die Mischung in der glatten Schale sowie die Verwendung standardisiert vorbereiteter Wirkstoffe und Füllmittel.
Der Pulververlust ist beim massenbasierten Verfahren im Vergleich zur volumenbasierten Kapselherstellung deutlich geringer.
Die Pulvermasse, die in eine Kapsel bestimmter Größe passt, ist bekannt. Sie setzt sich additiv aus der Masse der Wirkstoff-Rezeptursubstanz und der Masse des Füllmittels zusammen und kann auf beliebig große Ansätze hochgerechnet werden. Beide Komponenten werden getrennt gewogen, in einer glatten Schale gemischt und das Pulver in die Kapselhüllen gefüllt.
Der Wirkstoff muss standardisiert sein, zum Beispiel mikrofein gepulvert, und er darf die Eigenschaften des Pulvers nicht dominieren. Diese müssen vom Füllmittel bestimmt sein. Deshalb ist das massenbasierte Verfahren derzeit für niedrig dosierte Kapseln aus Rezeptursubstanz vorgesehen, die überwiegend Füllmittel enthalten. Das Füllmittel muss eine definierte Schüttdichte haben. Auf dieser Basis lassen sich sogenannte Nennfüllmassen für verschiedene Kapselgrößen experimentell ermitteln.
Die experimentell ermittelten Füllmassen liegen in der Regel unter denen, die man rechnerisch erhalten würde, da sich das Pulver in den Kapselhüllen weniger stark verdichtet als zum Beispiel bei der Schüttdichtebestimmung im Messzylinder. Das bedeutet zugleich ein höheres Volumen. Mit zunehmender Pulvermasse und abnehmender Schüttdichte lässt sich das Pulver in den Kapseln dann nur noch mit erheblichem Kraftaufwand (starkes Erschüttern des Kapselbrettes) unterbringen. Die experimentellen Werte sind dahingehend ein geeigneter Kompromiss.
Für das Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.38.) wurden Nennfüllmassen ermittelt. Sie sind dem DAC/NRF-Rezepturhinweis »Kapseln« zu entnehmen. Die Masseangaben sind zwei Nennschüttdichten zugeordnet: 0,50 g/ml und 0,55 g/ml. Hinter diesen Nennschüttdichten stehen Bereiche, innerhalb derer die in der Apotheke nach DAC-Probe 21 bestimmte Schüttdichte liegen muss. Je nachdem, welchen Bereich sie trifft, wird dem Füllmittel die eine oder andere Nennschüttdichte zugeordnet und die Füllmasse für das Pulver aus der entsprechenden Wertetabelle abgelesen.
In der NRF-Stammzubereitung S.38. ist das Mannitol 35 vorgeschrieben, das eine Teilchengröße um 50 µm hat. Es muss nicht weiter zerkleinert werden. Das Fließregulierungsmittel Hochdisperses Siliciumdioxid wird in einer glatten Schale nur noch zugemischt. Chargenabhängig kann die Schüttdichte dieses Mannitol-Typs und damit auch die des Füllmittels in einem Bereich von 0,475 und 0,575 g/ml schwanken. An der Unter- und Obergrenze dieser Spanne differieren die Füllmassen für die Kapseln so deutlich, dass ein geeigneter »Mittelwert«, der über den gesamten Bereich gültig ist, nicht gefunden werden konnte. Deshalb müssen die Masseangaben zwei Bereichen zugeordnet werden. Die Vorschrift S.38. wird dahingehend mit der Ergänzungslieferung überarbeitet. Momentan ist dort nur die Nennschüttdichte 0,55 g/ml als Spezifikation angegeben. Wird mit dem aktuell erhältlichen Mannitol 35
eine niedrigere Schüttdichte bestimmt, kann das Füllmittel verwendet werden, auch wenn die neuen Angaben derzeit noch nicht in der Vorschrift erfasst sind. Bei massenbasierter Herstellung ist die Differenzierung der Schüttdichten und Nennfüllmassen zu beachten. Die volumenbasierte Herstellung ist von dahingehenden Unterschieden nicht betroffen.
Das ZL hat eine Arbeitshilfe erarbeitet, die Ihnen hier zum Download bereit steht!
Quelle: PZ Nr. 45 vom 10 . November 2016, DAC/NRF Ergänzungslieferung 2016/2