Bestimmung der Schüttdichte mit einem Messzylinder
Die Ph. Eur.-Methode „Schütt- und Stampfdichte von Pulvern“ (2.9.34) beschreibt in der Methode 1 die Bestimmung der Schüttdichte mit Hilfe eines Messzylinders.
Im Zusammenhang mit Inprozessprüfungen (DAC-Probe 12 und Allgemeine Hinweise I.2.3.1.) bei der Herstellung von Kapseln, der Herstellung von Stammzubereitungen und den Prüfvorschriften der Alternativen Identifizierung soll, in Ergänzung zur Methode des Arzneibuchs, folgende Methode angewendet werden: Bestimmung der Schüttdichte D mit 10 g Pulver im 25-mL-Messzylinder.
- Ein 25-mL-Messzylinder [nach DIN EN ISO 4788:2005; hohe Form mit Ausguss, Bauform 1a, Genauigkeitsklasse A (Fehler: ± 0,25 mL), 0,5-mL-Skaleneinteilung] wird leer auf zwei Nachkommastellen genau in Gramm (g) gewogen.
- Ein Pulvertrichter aus Polypropylen mit 12 bis 16 mm Außendurchmesser und 10 bis 14 mm Innendurchmesser am Stiel wird auf den Messzylinder aufgesetzt.
- Zwischen 10,0 und 10,5 g Pulver werden mit einem Spatel oder Löffel in so kleinen Portionen in den Trichter gegeben, dass jede Portion sofort in den Messzylinder abfließt. Hierbei dürfen der Messzylinder nicht erschüttert und der Pulvertrichter nicht angestoßen werden. Dies gilt für frisch hergestellte Pulver in einer Ansatzgröße bis 200 g und einem Befüllungsgrad der Schale von höchstens 10 Prozent, andernfalls Hinweise auf Seite 2 beachten.
- Wenn das Pulver vollständig in den Messzylinder eingebracht ist, wird das Volumen V in Millilitern (mL) am nächstliegenden Teilstrich abgelesen. Bei unebener Pulveroberfläche ist die mittlere Füllhöhe zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Teil der Oberfläche zu schätzen. Bei Sichtbehinderung durch starke Pulveradhäsion kann die Oberfläche vor einer Lichtquelle im Durchlicht betrachtet werden.
- Der Pulvertrichter wird aus dem Messzylinder entfernt.
- Der Messzylinder wird mit einem Pinsel und ggf. einem trockenen Tuch von eventuell außen anhaftendem Pulver gereinigt und nochmals auf zwei Nachkommastellen genau in Gramm (g) gewogen.
Die Masse m des enthaltenen Pulvers wird errechnet und auf zwei Nachkommastellen genau in Gramm (g) angegeben. Sie muss zwischen 9,5 und 10,5 g liegen.
Die Schüttdichte D wird nach folgender Formel berechnet:
D = m2 – m1/V
- m2 = Masse des gefüllten 25-mL-Messzylinders in Gramm.
- m1 = Masse des leeren 25-mL-Messzylinders in Gramm.
- V = Volumen des gefüllten 25-mL-Messzylinders in Millilitern.
Ergebnis: Die Schüttdichte D ist in Gramm pro Milliliter (g · mL–1) anzugeben. Sie muss dem vorgegebenen Wert entsprechen. In der Regel sind wiederholte Messungen sinnvoll.
Hinweise:
Bei Ansatzmengen über 200 g oder einem Befüllungsgrad der Schale von mehr als 10 Prozent ist wie folgt zu verfahren: Zwischen 10,0 und 10,5 g Pulver werden entnommen und in einer Edelstahlschale mit einem glatten Pistill zweimal je 30 s lang verrührt, dazwischen mit einem Kartenblatt abgeschabt. Anschließend wird mit Schritt 3 fortgefahren. Bei dem zu prüfenden Pulver kann es sich u. a. um folgende Produkte handeln:
- eine definierte Prüfmischung unter Verwendung von Hochdispersem Siliciumdioxid (Ph. Eur.) zur Eingangsprüfung des als Ausgangsstoff erworbenen Füllstoffes,
- frisch hergestelltes Füllmittel,
- gelagertes Füllmittel,
- als Ausgangsstoff erworbenes Füllmittel zur Eingangsprüfung.
Bei der herstellungsbegleitenden Inprozessprüfung kann das Prüfmuster unter Risikobeurteilung als Arzneimittelausgangsstoff weiterverwendet werden.
Die „Allgemeinen Vorschriften“ zu Ph. Eur., DAB und DAC/NRF gelten für alle Monographien und sonstigen Texte. Beachten Sie den Hinweis auf „Allgemeine Monographien“ auf Seite B der Ph. Eur.
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