Die Apotheken sind seit 2021 in die Versorgung der impfenden Stellen mit COVID-19-Impfstoffen eingebunden. Ziel der Versorgung ist es, qualitätsgesichert und flächendeckend sowie gleichmäßigverteilt der Bevölkerung Impfungen anbieten zu können.
Das Abpacken von Impfstoffen gilt als pharmazeutische Tätigkeit und ist somit im QMS zu beschreiben. Es muss sichergestellt werden, dass das Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt und ggf. kurzfristig gelagert wird, die Qualität des Arzneimittels nicht negativ beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden.
Seit dem 8. April 2023 hat sich die Vergütung und Abrechnung von COVID-19-Schutzimpfungen in der Apotheke, der COVID-19-Impfstoffversorgung und der Versorgung mit COVID-19-Arzneimitteln wie folgt geändert:
Die Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe ändert sich gemäß der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) jährlich. Deshalb müssen die Leistungserbringer*innen saisonal mit neuen angepassten Impfstoffen versorgt werden. In Deutschland melden die impfenden Stellen den Bedarf an Influenza-Impfstoffen bereits zu Beginn des Jahres für die kommende Impfsaison an. Die Hersteller beginnen nach Veröffentlichung der empfohlenen Stammzusammensetzung mit der Produktion der Impfstoffe. Die Impfstoffe werden dann zu Beginn der Impfsaison im Herbst bedarfsgerecht ausgeliefert.
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