Aufgrund einer bekanntgewordenen Sicherheitslücke des Infineon-Chips ist ein Austausch der betroffenen Karten schnellstmöglich erforderlich. Die Schwachstelle betrifft Chips, die teilweise in eHBAs der Generation G2.1 auf Kartenkörpern des Herstellers Idemia eingesetzt wurden. In enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesnetzagentur sowie der gematik GmbH hat D-Trust die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Welche Fristen gelten für den Kartentausch?
Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip, die das ECC-Verfahren nutzen, dürfen nur noch bis spätestens 30.06.2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden. Diese Karten werden bis zum 30.06.2026 sukzessive und unwiderruflich gesperrt. Nach der Sperrung ist weder der Zugang zur Telematikinfrastruktur noch die Nutzung von Anwendungen wie dem E-Rezept oder qualifizierten Signaturen möglich.
Woran erkennen Sie, ob Ihre Karte betroffen ist?
Betroffene eHBAs sind auf der Rückseite am Schriftzug „Idemia“ erkennbar. D-Trust versandte bereits E-Mails mit einem Aktionslink an alle Betroffenen. Bitte reagieren Sie zeitnah und nutzen unbedingt den in der E-Mail hinterlegten Link. Sie können nur über den Link aus der E-Mail an der Austauschaktion teilnehmen. Sie werden automatisch zur richtigen Stelle im Antragsportal weitergeleitet und sehen dort den Button „Kartentausch“. Über den Webzugang zum E-Health Antragsportal können Sie nur eine reguläre Folgekarte bestellen.
Die Ersatzkarte ist ein Abbild der aktuellen Karte, es ist keine Anpassung der Daten möglich. Müssen zertifikatsrelevante Daten angepasst werden, ist ein neuer Antrag über die Apothekerkammer notwendig.
Sollten Sie ihr Passwort zurückgesetzt haben, müssen Sie sich auch erneut über den Link in der E-Mail im Antragsportal anmelden. Bitte rufen Sie daher die E-Mail erneut auf und klicke Sie direkt auf den enthaltenen Link.
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Ersatzkarte |
Folgekarte |
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Kostenlos |
Kostenpflichtig |
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Gültigkeit nur bis zum Ablaufdatum Ihrer aktuellen Karte |
Neue Laufzeit: 5 Jahre (ab Produktionszeitpunkt) |
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Mit Ablauf der Restlaufzeit muss eine Folgekarte beantragt werden |
Keine Neubeantragung zum Ablaufdatum ihrer jetzt aktuellen Karte notwendig |
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Keine Änderung von Antragsdaten inkl. der Lieferanschrift möglich |
Lieferanschrift kann im Bestellvorgang angepasst werden Wichtiger Hinweis: Änderungen an Zertifikatsdaten (z. B. Name, Adresse, Telematik-ID) oder ein Wechsel der zuständigen Kammer/Kartenherausgebers erfordern eine neue Beantragung über die Apothekerkammer: https://www.apothekerkammer-bremen.de/Service-Ausgabe-HBA-und-SMC-B-Antragsformulare.html?art2=1 Eine Folgekarte mit diesen Datenanpassungen ist nicht möglich |
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Bitte beantragen Sie bis spätestens 31.03.2026 Ihre Ersatzkarte. Dies garantiert Ihnen die rechtzeitige Lieferung der neuen Karte und den ununterbrochenen Zugang zur Telematikinfrastruktur |
Bitte beantragen Sie bis spätestens 31.03.2026 Ihre Folgekarte. Dies garantiert Ihnen die rechtzeitige Lieferung der neuen Karte und den ununterbrochenen Zugang zur Telematikinfrastruktur |
Bei Fragen oder wenn Sie keine E-Mail erhielten, kontaktieren Sie bitte das Serviceteam unter kartenaustausch@d-trust.net oder informieren Sie sich unter https://www.d-trust.net/de/support/ehba