Der Heilberufsausweis (HBA) ist ein personenbezogener Ausweis für Heilberufler – in unserem Fall der „Apothekerausweis“. Er ermöglicht es, sicher und bundesweit in der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens zu agieren. Mit dem HBA können Apotheker:innen sich eindeutig identifizieren und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nutzen, um medizinische Daten sicher zu versenden und zu empfangen. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt und somit rechtssicher. Ein weiterer Vorteil des HBA ist der Zugriff auf die Patientendaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind. Dies erleichtert den Austausch von Informationen zwischen Heilberuflern, Krankenhäusern und Krankenkassen und sorgt für einen sicheren und effizienten Datenaustausch.
Prinzipiell steht die Beantragung des Apothekerausweises (HBA) in Bremen allen Kammermitgliedern offen, die eine gültige Approbation bzw. Berufserlaubnis besitzen. Im Zusammenhang mit dem HBA ist die Apothekerkammer Bremen in ihrer Rolle als herausgebende Stelle verpflichtet das Vorliegen der „Berufsausübungsberechtigung“ (Approbation) zu prüfen. Die Beglaubigung darf hierbei nicht älter als drei Monate sein. Der Ausweis selbst wird von einem sogenannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) produziert und ausgeliefert. Aktuell gibt es zwei Anbieter am Markt, mit denen die Kammer zu diesem Zweck Rahmenverträge geschlossen hat. Die Apotheker:innen schließen mit dem von ihm ausgewählten qVDA ihrerseits einen Endnutzervertrag ab. Eine Lesefassung des Endnutzervertrags zur Information finden Sie hier.
Wenn Sie einen HBA beantragen möchten, erfolgt dies über das Antragsformular der Apothekerkammer Bremen.
Weiterführende Links:
1. Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag auf unserer Webseite "Antragsformular" aus.
2. Antrag prüfen
Wir prüfen Ihren Antrag sowie die erforderlichen Nachweise.
3. Vorgang erstellen
Der von Ihnen gewählte Kartenhersteller (qVDA) erhält von uns Ihre Antragsdaten und erzeugt einen Vorgang („Vorbefüllung“).
4. Bescheid erhalten
Per Post erhalten Sie von uns Ihren Bescheid mit einer Vorgangsnummer.
5. Anmeldung im Antragsportal
Mit der Vorgangsnummer melden Sie sich im Antragsportal des qVDA an.
Antrag bei der D-Trust GmbH: Portalzugang
Antrag bei medisign: Portalzugang
Hier ergänzen Sie noch einige Angaben, laden Ihr Foto hoch und bestellen die Karte.
6. Identitätsbestätigung
Der qVDA fordert Sie auf, sich durch das POSTIDENT-Verfahren zu identifizieren:
a) Vor Ort in einer Postfiliale oder
b) mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) über die POSTIDENT App.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
7. Kartenproduktion und Freischaltung
- Der qVDA sendet uns Ihren endgültigen Antrag und bittet um Freigabe.
- Wir prüfen den endgültigen Antrag und geben Ihre Karte zur Produktion frei.
- Der qVDA produziert Ihre Karte und speichert darauf Ihre elektronischen Zertifikate.
- Sie erhalten zeitversetzt zwei Briefe: einen mit dem PIN-Code und einen zweiten mit Ihrer Karte.
- Freischaltung: Im Antragsportal des qVDA bestätigen Sie den Erhalt der Karte und des PIN-Briefs. Die elektronischen Zertifikate werden damit freigeschaltet.
- Wir senden die Basisdaten und elektronischen Zertifikate Ihrer freigeschalteten Karte an den Verzeichnisdienst des TI (VZD).
- Aktivierung: In Ihrem Lesegerät aktivieren Sie die Karte einmalig über den Transport-PIN und wählen Ihren Wunsch-PIN aus.