Die Security-Modul-Card Typ B (SMC-B) dient zur Identifikation der Apotheke in der Telematik-Infrastruktur (TI) und ist notwendig für den Verbindungsaufbau zwischen Konnektor und TI. Daneben fungiert die SMC-B als unterstützende Karte für den HBA. Sie ist z.B. für das Abrufen von E-Rezepten und das Signieren von E-Rezepten ohne Änderungen nach Belieferung notwendig. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Betriebsstätte eine eigene SMC-B benötigt.
Für die Freischaltung der SMC-B ist der Heilberufsausweis (HBA) der Apothekeninhaberin oder des Apothekeninhabers erforderlich.
Die Apothekerkammer Bremen gibt die SMC-B an ihre Mitglieder aus. In ihrer Rolle als herausgebende Stelle ist die AKHB bei Antragstellung verpflichtet, Ihre Berechtigung zu prüfen. Im Zusammenhang mit der SMC-B erfolgt dies über die Betriebserlaubnis für die Apotheke. Die Karte selbst wird von einem sogenannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) produziert und ausgeliefert. Aktuell gibt es zwei Anbieter am Markt, mit denen die Kammer zu diesem Zweck Rahmenverträge geschlossen hat. Die Apotheker:innen schließen mit dem ausgewählten qVDA ihrerseits einen Endnutzervertrag ab. Eine Lesefassung des Endnutzervertrags zur Information finden Sie hier.
Wenn Sie eine SMC-B beantragen möchten, erfolgt dies über das Antragsformular der Apothekerkammer Bremen.
Leiter/innen einer Krankenhausapotheke finden hier nähere Informationen und weiterführende Links zu der Frage, wo eine Krankenhausapotheke die SMC-B beziehen kann.
Weiterführende Links:
1. Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag auf unser Webseite Antragsformular aus.
2. Antrag prüfen
Wir prüfen Ihren Antrag sowie die erforderlichen Nachweise.
3. Vorgang erstellen
Der von Ihnen gewählte Kartenhersteller(qVDA) erhält von uns Ihre Antragsdaten und erzeugt einen Vorgang („Vorbefüllung“).
4. Bescheid erhalten
Per Post erhalten Sie von uns Ihren Bescheid mit einer Vorgangsnummer.
5. Anmeldung im Antragsportal
Mit der Vorgangsnummer melden Sie sich im Antragsportal des qVDA an.
Antrag bei der D-Trust GmbH: Portalzugang
Antrag bei medisign: Portalzugang
Hier ergänzen Sie noch einige Angaben und bestellen die Karte.
6. Identitätsbestätigung
Der qVDA fordert Sie auf, sich durch das POSTIDENT-Verfahren zu identifizieren:
a) Vor Ort in einer Postfiliale oder
b) Mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) über die POSTIDENT App.
7. Kartenproduktion und Freischaltung
- Der qVDA sendet uns Ihren endgültigen Antrag und bittet um Freigabe.
- Wir prüfen den endgültigen Antrag und geben Ihre Karte zur Produktion frei.
- Der qVDA produziert Ihre Karte und speichert darauf Ihre elektronischen Zertifikate.
- Sie erhalten zeitversetzt zwei Briefe: einen mit dem PIN-Code und einen zweiten mit Ihrer Karte.
- Freischaltung: Im Antragsportal des qVDA bestätigen Sie den Erhalt der Karte und des PIN-Briefs. Die elektronischen Zertifikate werden damit freigeschaltet.
- Wir senden die Basisdaten und elektronischen Zertifikate Ihrer freigeschalteten Karte an den Verzeichnisdienst des TI (VZD).
- Aktivierung: In Ihrem Lesegerät aktivieren Sie die Karte einmalig über den Transport-PIN und wählen Ihren Wunsch-PIN aus.