Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eine Refinanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur (TI) geschlossen.
Die Vereinbarung regelt seit dem 1. Juli 2023 die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS).
Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (https://www.dav-notdienstfonds.de/telematik).
Wie den angestellten Apotheker:innen die entstandenen Kosten zu erstatten sind, ist nicht geregelt. Es obliegt den Arbeitnehmer:innen sowie den Arbeitgeber:innen diesbezüglich eine Vereinbarung zu treffen.