Inhaber:innen, Pächter:innen sowie Verwalter:innen von Vor-Ort-Apotheken können zusätzlich SMC-B-Karten für Organisationseinheiten (SMC-B OE) beantragen. Für die Apotheke muss bereits eine SMC-B beantragt worden sein, da die Telematik-ID für die Organisationseinheit von der Telematik-ID der zugehörigen öffentlichen Apotheke abgeleitet wird.
Die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke können damit im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem „TI-Adressbuch“ jeweils separat adressiert werden. Ziel hierbei ist die erhöhte Nutzerfreundlichkeit.
Die Karten für verschiedene Organisationseinheiten, also die möglichen verschiedenen Services, haben jeweils eine eigene Telematik-ID. Vorgabe dabei ist, dass einer Vor-Ort-Apotheke maximal acht verschiedene Telematik-IDs zugeteilt werden dürfen.
Die SMC-B OE können ausschließlich für folgende Dienstleistungen beantragt werden:
Die Apothekerkammer Bremen prüft anhand der Selbstauskunft des Antragstellers die Schlüssigkeit der Angaben. Ansonsten verläuft das Antragsverfahren der SMC-B OE wie das übliche Verfahren für die Beantragung der SMC-B für die Vor-Ort-Apotheke.
Weiterführende Links:
Die Beantragung erfolgt über unser Portal und ist nur möglich, wenn bereits ein SMC-B-Antrag für die Betriebsstätte (Vor-Ort-Apotheke) gestellt wurde. Nach dem SMC-B-Erstantrag kann der Antrag für die SMC-B für Organisationseinheiten direkt eingegeben werden. Die Apothekerkammer prüft anhand der Selbstauskunft des Antragstellers die Schlüssigkeit der Angaben. Ansonsten verläuft das Antragsverfahren der SMC-B OE wie das übliche Verfahren für die Beantragung der SMC-B für die Vor-Ort-Apotheke.
Die Namensgebung ist bundesweit einheitlich festgelegt. Der im TI-Verzeichnisdienst veröffentlichte Name wird den Namen der Organisationseinheit, sowie auch den der Vor-Ort-Apotheke enthalten. Bei Organisationseinheiten im Versandhandel muss der Name der OE mit dem Eintrag im Versandhandels-Register des BfArM in Spalte 2 übereinstimmen.
Die Apotheke ist verpflichtet, der Apothekerkammer jegliche Änderungen bezüglich der Organisationseinheit anzuzeigen. Damit wird gewährleistet, dass Ihre Apotheken und Organisationseinheit korrekt im Verzeichnisdienst geführt werden.
Die Kosten für die SMC-B für Organisationseinheiten müssen die Apotheken selbst tragen.