Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) startet zum 1. August.
Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung abzuschließen. Bitte füllen Sie den Ausbildungsvertrag aus und übersenden Sie uns drei Exemplare nach Unterzeichnung.
Der Ausbildungsnachweis ist als Nachweis über die schulische und praktische Berufsausbildung von den Auszubildenden zu führen.
Der Ausbildungsnachweis soll schwerpunktmäßig für jeden Monat wiedergeben, was in der Ausbildungsapotheke und in der Berufsschule entsprechend dem Ausbildungsplan vermittelt wurde.
Eine ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises ist eine Zulassungsvorraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Dokumente zum Führen des Ausbildungsnachweises sind: