Vor Beginn der Ausbildung
sind folgende Unterlagen bei der Apothekerkammer Bremen einzureichen:
☐ Ausbildungsvertrag im Original (in 3-facher Ausfertigung)
☐ Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsplan für PKA (in 3-facher Ausfertigung)
☐ Angaben zur Berufsbildungsstatistik gem. BBiG zum Ausbildungsvertrag (in einfacher Ausfertigung)
☐ ggf. Erstuntersuchung bei Minderjährigen als Kopie
ist mit der Berufsschule Kontakt aufzunehmen:
☐ Anmeldung der/s Auszubildenden in der Berufsschule
Während der Ausbildung
ist die Berufsschule über folgende Änderungen zu informieren:
☐ Änderungen im Ausbildungsvertrag (z. B. Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit etc.)
sind die Apothekerkammer Bremen und die Berufsschule über folgende
Änderungen zu informieren:
☐ Änderungen der persönlichen Daten (Name, Adresse etc.)