Die Förderinstrumente "Assistierte Ausbildung" (AsA) und "ausbildungsbegleitende Hilfen" (abH) wurden zusammengelegt zur "Assistierten Ausbildung flex" (AsA flex).
Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Zielgruppe
Inhalte der Förderung
Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.
Kosten und Träger der Maßnahme
Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Bewilligung
Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende. Sie richtet sich an Azubis, die nicht mehr zu Hause wohnen und deren Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht. Dazu zählen zum Beispiel Miete, Verpflegung und Fahrtkosten.
Voraussetzungen
Nötige Unterlagen für den Antrag
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Jugendlichen, die bislang noch keinen Ausbildungsplatz finden konnten und noch nicht in vollem Umfang über die Ausbildungsanforderungen verfügen, wird hiermit der Einstieg in die Ausbildung zur:m PKA ermöglicht. Für Unternehmen sind diese “EQs” eine weitere Option, Talente zu entdecken und zu fördern.
Es handelt sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, das mindestens 4 bis maximal 12 Monate dauert und in die Ausbildungsübernahme münden sollte. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufen (§ 4 BBiG).
Für dieses sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Praktikumsdauer, Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigung geregelt sind. Vor Beginn des Praktikums kann der Arbeitgeber den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung bei der Arbeitsagentur oder dem JobCenter stellen. Im Bedarfsfall können für die Teilnehmer/innen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gewährt werden.
Während der EQ lernen die Jugendlichen den Beruf intensiver kennen, können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und erwerben gezielte Grundkenntnisse für den Beruf. Die Arbeitgeber lernen die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit kennen und haben die Möglichkeit die EQ-Teilnehmer:innen praxisnah zur Ausbildung hinzuführen und ggf. in die Ausbildung zu übernehmen. Eventuelle anrechenbare Verkürzungen auf die Ausbildungszeit sind im Einzelfall mit der Apothekerkammer zu klären.
Schulbesuch
Der notwendige Berufsschulunterricht erfolgt in bestehenden Fachklassen des ersten Ausbildungsjahres. Für die Anmeldung der EQ-Teilnehmer zum Berufsschulunterricht ist der Ausbildungsbetrieb zuständig.
Neuregelungen im April, Juni und August 2024
Noch attraktiver wird das Instrument durch die gesetzlichen Anpassungen, die am 1. April 2024 mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz bei der EQ in Kraft getreten sind:
Weitere Verbesserungen brachten im 1. Juni 2024 verschiedene Rechtsverordnungen:
Nicht zuletzt beträgt seit dem 1. August 2024 der maximale Förderbetrag für eine Einstiegsqualifizierung 276 Euro (bisher 262 Euro). Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit jetzt einen Anteil von 142 Euro anstelle der bisherigen 135 Euro am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.
Die jeweilige Förderhöhe und mehr Einzelheiten rund um die Einstiegsqualifizierung erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise
beim telefonischen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur: 0800 4 555520 (gebührenfrei).
Weiter Informationen finden Sie hier:
Einen Zuschuss für zwei Familienheimfahrten pro Monat können künftige Auszubildende beantragen, wenn Sie für Ihre Ausbildung umziehen müssen. Die Kosten für die Heimfahrten werden sogar übernommen, wenn sie gar nicht tatsächlich stattgefunden haben.
Durch den am 1.4.2024 in Kraft getretenen Mobilitätszuschuss für Auszubildende sollen die Auszubildendenden gefördert werden, die auf Grund des Pendelwegs (mind. 2h für Hin- und Rückfahrt) aus dem Elternhaus ausziehen müssen.
Voraussetzung neben der Pendelstrecke sind ein eingetragenes Ausbildungsverhältnis sowie ein vorangegangenes Beratungsgespräch bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag muss vor dem Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Weitere Unterstützung für Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen können, gibt es durch die Berufsausbildungsbeihilfe BAB. Diese ist ebenfalls bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Weiter Informationen finden Sie hier:
Seit Ende 2008 setzt sich der Senior Expert Service (SES) für junge Menschen ein, denen die Ausbildung schwerfällt. Sein bundeweites Mentoringprogramm VerAplus bringt Azubis mit Fachleuten im Ruhestand zusammen: immer nach dem 1:1-Prinzip oder Tandem-Modell.
Ziel von VerAplus ist es, Ausbildungsabbrüche durch ein individuelles Angebot zu verhindern. Der SES vermittelt ehrenamtliche Fachleute, die Auszubildende begleiten und unterstützen. Für Auszubildende und Betriebe entstehen bei der Inanspruchnahme keine Kosten.
VerAplus hilft zum Beispiel bei Problemen in Ausbildungsbetrieb oder Berufsschule, aber auch bei privaten Sorgen.
Bei VerAplus melden können sich Auszubildende, aber auch Ausbildungsbetriebe, Angehörige, Beratungsstellen oder Berufsschulen. Eine VerAplus-Begleitung kann über das Kontaktformular auf vera.ses-bonn.de, per E-Mail oder +49 228 26090-40 angefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Flyer „Zukunft Bremerhaven – Informationen zu Förderangeboten für Ihren Betrieb“ mit Ansprechpartner:innen für die Förderungen des Bundes und des Landes Bremen sowie der Kommune Bremerhaven.