Zwischenprüfung
Montag, 18. November 2024
Abschlussprüfung (Winter 2024/2025) - schriftlicher Prüfungsbereich
Montag, 18. Novermber 2024
Abschlussprüfung (Winter 2024/2025) - praktischer Prüfungsbereich
20. Januar 2025
Der Aufruf erfolgt ca. sechs Wochen vorher durch die Apothekerkammer Bremen - bitte die Rückmeldefrist im Schreiben beachten.
Ausbildende müssen ihre Auszubildenden fristgerecht zur Zwischen- und Abschlussprüfung anmelden.
Zwischenprüfung
Sie dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sie wird in schriftlicher Form in den folgenden Prüfungsgebieten durchgeführt:
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf fünf Prüfungsbereiche:
Schriftlicher Teil:
Praktischer Teil
Zulassungsvorraussetzung:
Prüfungs- und Ausbildungsordnung entnehmen Sie bitte den Dokumenten:
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr (BBiG § 21 Abs. 3).
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens gem. § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG zweimal wiederholt werden. Eine zeitliche Beschränkung für die Wiederholungsprüfungen ist nicht vorgesehen, wohl aber für die zeitliche Verlängerungsmöglichkeit. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich bis zur nächstenmöglichen Prüfung, höchstens um ein Jahr.
Durch die Verlängerung wird ein wesentlicher Punkt des Ausbildungsvertrages, nämlich die konkrete Ausbildungsdauer und damit das Ende des Ausbildungsverhältnisses, nachträglich abgeändert. Es muss deshalb unverzüglich die Vertragsänderung schriftlich niedergelegt, dem Auzubildenden eine Ausfertigung der Änderungsniederschrift ausgehändigt und die Änderungsniederschrift der Apothekerkammer zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden.