Die Zeugniserläuterungen PKA wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt und sollen nach erfolgreicher Ausbildung den Auszubildenden zur Verfügung gestellt werden.
Die Europass Zeugniserläuterungen erleichtern es zu verstehe, was das berufliche Abschlusszeugnis im Hinblick auf die von der Inhaberin oder dem Inhaber erworbenen Kentnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen bedeutet. Das Dokument enthält eine Kurzbeschreibung der beruflichen Handlungsfähigkeit und die beruflichen Tätigkeitsfelder. Die Europass Zeugniserläuterungen sind besonders geeignet für mehr Transparenz bei Bewerbungen im Ausland und erleichtern somit die Arbeitsaufnahme in anderen europäischen Ländern.
Seit 01.04.2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird. Für die Gleichwertigkeitsfeststellung ist ein Antrag erforderlich. Der Antragsteller erhält einen Bescheid darüber, ob der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz, teilweise oder nicht entspricht. Der Bescheid hilft Arbeitgebern, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen.
Die Apothekerkammern sind zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung für den Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe für andere Apothekerkammern zu übernehmen.
LAK Brandenburg: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - PKA
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
Antragsteller können sich auf dem Internet-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de informieren, wie sie ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können. Die Anfragen werden automatisch an die zuständige Stelle geleitet. Außerdem gibt es wichtige Tipps und Unterlagen für das Anerkennungsverfahren.
Eine hilfreiche Informationsquelle für Antragsteller und Arbeitgeber ist auch das Informtionsportal für ausländische Berufsqualifikationen www.bq-portal.de.
Antragsteller finden Hinweise, welche Chancen ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung bietet und an wen sie sich dafür wenden können. Arbeitgeber können sich hier ein Bild über die beruflichen Qualifikationen potenzieller Bewerber mit Migrationshintergrund machen.